Corporate
Bereits bei der Gründung von Unternehmen, aber auch im Rahmen des laufenden Betriebs, ist eine Vielzahl von gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Aspekten zu beachten. Unsere Rechtsanwält*innen stehen Ihnen in diesem Zusammenhang mit umfassender Expertise zur Seite. Dies gilt auch bei außerordentlichen Ereignissen, wie der Überführung in eine andere Gesellschaftsform, der Ausstattung mit frischem Kapital sowie der Beteiligung von Geschäftsleiter*innen und Arbeitnehmer*innen am unternehmerischen Erfolg.
Unser Ansatz
Unsere Expert*innen verfügen über langjährige Praxiserfahrung bei der Beratung und Vertretung nationaler und internationaler Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Wir verstehen die Herausforderungen und Fragestellungen, denen sich Unternehmensinhaber*innen und Unternehmensleiter*innen stellen müssen, sei es im Rahmen der Unternehmensgründung, der Bildung von Joint Ventures, bei Mitarbeiterbeteiligungen und Kapitalmaßnahmen, bei Umwandlungen, Umstrukturierungen und bei allen Fragen, die sich hinsichtlich einer Unternehmensgruppe stellen. Daneben bieten wir unseren Mandant*innen eine umfassende laufende gesellschaftsrechtliche Beratung (Corporate Housekeeping).
Durch unsere internationalen Partnerbüros von Forvis Mazars und die Anwaltsallianz Marcalliance erstreckt sich unsere gesellschaftsrechtliche Beratung auch auf grenzüberschreitende Sachverhalte.
Unsere Services
Im Bereich Gesellschaftsrecht bieten wir Ihnen unter anderem folgende Beratungsleistungen an:
Gründung von Gesellschaften, Gesellschaftervereinbarungen
- Gründungsberatung inbegriffen der Rechtsformwahl unter Einschluss des gesamten Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts (bspw. oHG, KG, GmbH und AG), auch unter Berücksichtigung steuerlicher Implikationen, sowie die Begleitung bei der Umsetzung einzelner Gründungsschritte
- Beratung im Zusammenhang mit der Bildung von Joint-Venture-Unternehmen, Familiengesellschaften, Start-up-Unternehmen, Berufsausübungsgemeinschaften etc.
- Gestaltung und Verhandlung von Verträgen zwischen Gesellschaftern („Beteiligungsverträge“), etwa in Bezug auf Exit-Szenarien, Nachfolgeregelungen, Finanzierungsthemen und Regelungen die Governance der Gesellschaften betreffend
Corporate Housekeeping, Gesellschafterstreitigkeiten
- Laufende Beratung von Gesellschafter*innen und Geschäftsleiter*innen bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere die Begleitung von Gesellschafterversammlungen/Beschlussfassungen, die Änderung/Neufassung gesellschaftsvertraglicher Regelungen/Geschäftsordnungen, Durchführung von Kapitalerhöhungen/sonstiger Kapitalmaßnahmen (Bar- und Sachkapitalerhöhungen, Schaffung genehmigter Kapitalien, Kapitalschnitt etc.); Liquidation von Gesellschaften etc.
- Beratung im Zusammenhang mit der Geschäftsführung des Unternehmens, einschließlich Geschäftsführerhaftung und Beratung im Bereich Compliance
- Unterstützung im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten
Umwandlungen, Umstrukturierungen und Konzernrecht
- Begleitung von Umwandlungsvorhaben, insbesondere Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel, vergleichbare Umstrukturierungsmaßnahmen, etwa Einbringungsvorgänge etc.
- Gestaltung und Umsetzung von Unternehmensverträgen (Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Betriebspachtverträge, Betriebsüberlassungsverträge)
Mitarbeiterbeteiligungen, sonstige Beteiligungsmodelle
- Beratung bei Management- und Arbeitnehmer-Beteiligungsprogrammen (Stock Options und Phantom Stocks)
- Konzeptionierung und Entwurf sonstiger Finanzierungsmaßnahmen (Brückenfinanzierung, Wandeldarlehen, Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen [typisch/atypisch], Mezzanine)