Öffentliches Wirtschaftsrecht
Unsere Expert*innen sind langjährige Partner*innen der öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen. Wir sind mit den speziellen Fragestellungen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts vertraut und zeichnen uns durch langjährige Erfahrung und große Expertise im öffentlichen Sektor aus. Schnittstellenübergreifend arbeiten unsere Rechtsbeistände auch mit unseren Spezialist*innen aus der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zusammen, um Kompetenzen zu bündeln und Ihnen als Mandant*innen bestmögliche Lösungen anzubieten.
Im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht bieten wir Ihnen unter anderem folgende Beratungsleistungen an:
Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Umfassende Beratung und Vertretung der öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen; Beratung von Stiftungen, Non-Profit-Organisationen, Körperschaften und Verbänden
Restrukturierungen
- Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen sowie von Privatisierungen und Re-Kommunalisierungen
Vergaberecht
- Strukturierung und Begleitung nationaler und EU-weiter Vergabeverfahren
- Beratung bei der Gestaltung vergabefreier Modelle sowie bei wettbewerblichen Bieterverfahren außerhalb des Vergaberechts
Waste & Water, Konzessionen
- Beratung von öffentlich-rechtlichen Ver- und Entsorgungsträgern sowie der beauftragten Unternehmen
Förder- und Subventionsrecht, Beihilfen
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
- Projektbegleitendes Controlling bei der Einhaltung der einschlägigen Förderbestimmungen
- Abwehr von Rückforderungsansprüchen des Fördergebers
Infrastruktur
- Begleitung von Großbauvorhaben und Infrastrukturprojekten
- Stadtteilentwicklung und Bauplanungsrecht
- Prozessführung, Schiedsverfahren