
Auf einen Blick: Änderungen in der Umsatzsteuer im Jahressteuergesetz 2019
Einige der geplanten Regelungen wie z. B. die grenzüberschreitende Nutzung von Konsignationslagern oder die Zuordnung der Warenbewegung bei grenzüberschreitenden Reihengeschäften sind daher aus Sicht der Praxis sehr begrüßenswert, andere Änderungen hingegen werden die Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Dies betrifft vor allem die Aufwertung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie der Zusammenfassenden Meldung zu materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen.
DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN DES JAHRESSTEUERGESETZES 2019 FÜR DIE UMSATZSTEUER BETREFFEN
- Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form
- Margenbesteuerung für Reiseleistungen auch im B2B-Bereich
- Regelung zu Reihengeschäften
- korrekte Zusammenfassende Meldung (ZM) und korrekte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als materiellrechtliche Voraussetzung der Steuerfreiheit
- Konsignationslagerregelung
- Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Hinterziehung
Die Änderungen zu den Reiseleistungen und zum ermäßigten Steuersatz treten am Tag nach der Verkündung des Jahressteuergesetzes in Kraft, alle anderen hier genannten Änderungen am 1.1.2020. Mehr dazu in: Umsatzsteuer im Fokus 2/2019.
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Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 2/2019. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.
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