BNetzA: Konsultation zum „Hinweis zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“

30.10.2019 – Am 9.7.2019 hat die Bundesnetzagentur den „Hinweis zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“ veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Mit der 55 Seiten umfassenden Veröffentlichung äußert sich die Behörde zu aktuellen Fragen der Strommengenabgrenzung nach den neueren EEG-Vorgaben der §§ 62a, 62b, 104 Abs. 10 und 11 EEG.

Eine mess- und eichrechtskonforme Abgrenzung von Strommengen nach den neueren Messvorgaben ist jedenfalls dann notwendig, wenn ein Unternehmen Privilegien für selbst verbrauchten Strom (besondere Ausgleichsregelung, Eigenversorgung, Netzumlagenbegrenzung) in Anspruch nimmt. Darüber hinaus macht die BNetzA in ihrem Hinweispapier Vorschläge, wie mit schlicht weitergeleiteten Strommengen umzugehen ist.

Wenden die Unternehmen die Messvorgaben fehlerhaft an, so stehen Umlageprivilegien in Millionenhöhe in Gefahr. Auch EEG-Umlagerückforderungen für die Vergangenheit sind nicht auszuschließen. Die Branche erhielt bis zum 15.9.2019 die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Hinweispapier abzugeben. Außerdem wird am 5.12.2019 ein Workshop bei der BNetzA stattfinden, auf dem die Ergebnisse der Stellungnahmen diskutiert werden. Die Beteiligung am Konsultationsverfahren bietet die Möglichkeit, die Anwendungspraxis der BNetzA sowie der Netzbetreiber unmittelbar mitzugestalten.

Kontakt

Dr. Hans-Christoph Thomale
Tel: +49 69 967 65-1750

Tarek Abdelghany
Tel: +49 69 967 65-1613

Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 2-2019. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier . Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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