Die vorgeschlagenen Änderungen sollen in erster Linie dazu dienen, den Umfang der in den Paragrafen 15 und 24 des IAS 12 vorgesehenen Befreiung von der Bilanzierung latenter Steuern zu begrenzen. Aktuell regeln IAS 12.15 und IAS 12.24, dass latente Steuern auf temporäre Differenzen dann nicht zu bilanzieren sind, wenn die Transaktion sowohl nach IFRS als auch nach Steuerrecht im Zeitpunkt der Ersterfassung erfolgsneutral ist und auch nicht aus einem Unternehmenszusammenschluss stammt.
Entsprechend Exposure Draft (ED/2019/5) sollen nunmehr Transaktionen, die zum Zeitpunkt der Ersterfassung zwar erfolgsneutral sind, die aber zur Erfassung eines Vermögenswertes und einer Schuld in gleicher Höhe führen, von der Ausnahmeregelung ausgenommen werden (wie bspw. bei Leasingverhältnissen). Dies würde dazu führen, dass im Zeitpunkt der Ersterfassung zwar weiterhin keine latenten Steuern bilanziert werden, da sich etwaige temporäre Differenzen zu diesem Zeitpunkt ausgleichen werden. Für die Folgebewertung wären demgegenüber latente Steuern dann zu berücksichtigen, wenn sich aufgrund von unterschiedlich hohen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten temporäre Differenzen ergeben, die sich dann nicht mehr ausgleichen.
Kommentare zum Exposure Draft konnten bis zum 14. November 2019 eingereicht werden. Der Entwurf, zusammen mit weiterführender Dokumentation, sind auf der Website des IASB über folgenden Link verfügbar.
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