
Grunderwerbsteuerreform verschoben
Das Gesetzgebungsverfahren verzögert sich wegen weiteren Beratungsbedarfs. Es soll mit „Hochdruck“ betrieben werden und - nach den neuen Planungen - im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen werden. Ob es dabei zu gravierenden Änderungen gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf kommt, kann noch nicht sicher eingeschätzt werden. Es kursieren aber bereits Gerüchte, dass die bisher angedachten Grenzwerte und die zugehörige Systematik noch einmal in Frage gestellt werden sollen.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!