COVID-19: Vergaberecht (1. Update)

02.04.2020 – Update zur Beschaffung von Leistungen, Vergabeverfahren und dem vertragsrechtlichen Umgang mit Bauablaufstörungen in Zeiten der Corona-Pandemie

Ergänzend zu unserer Mandanteninformation vom 30.3.2020 möchten wir auf folgende weitere Hinweise bzw. Mitteilungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen hinweisen:

1. Hinweise des BMI vom 27. März 2020 zum Umgang mit den durch die COVID-19-Pandemie auftretenden vergaberechtlichen Fragen (in Ergänzung zum RS des BMWi vom 19.3.2020) (Anlage 1)

Die im Rundschreiben des BMWi vom 19.3.2020 (Anlage) gegebenen Hinweise gelten für Bauaufträge, die der Eindämmung der COVID-19-Pandemie dienen, analog. Hierfür kommen z. B. in Betracht:

  • kurzfristige Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Krankenhausbereich,
  • Umbauten und Ausstattung zur Erhöhung der Anzahl von Videokonferenzräumen,
  • Einbau von Trennwänden zur Separierung mehrfach belegter Büros.
  • Die Aufzählung ist ausdrücklich nicht abschließend, entscheidend ist jedoch, dass die Bauaufträge der Eindämmung der Pandemie dienen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht für sonstige Baumaßnahmen gilt (die nicht der Eindämmung der COVID-19-Pandemie dienen).

2. Hinweisblatt zum Umgang mit Bauablaufstörungenim Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Anlage 2)

Für neu abzuschließende Verträge wurde ein Hinweisblatt zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entworfen, dass öffentliche Auftraggeber den Vergabeunterlagen beifügen können. Damit wird klargestellt, dass die Folgen der COVID- 19-Pandemie für den einzelnen Bauvertrag weiterhin unvorhersehbar sind, der Tatbestand der höheren Gewalt also auch bei Neuverträgen ausgelöst werden kann. Neu abzuschließende Verträge sind insoweit also in gleicher Weise zu behandeln wie Bestandsverträge.

3. Leitlinien der Europäischen Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation (2020/C 108 I/01) (Anlage 3)

Um mehr zu erfahren, laden Sie das beigefügte PDF herunter.

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