Tax Simplification Package der EU veröffentlicht: Was Unternehmen wissen müssen
Das Paket ist Teil der umfassenderen Wettbewerbsagenda der Kommission und geht auf die Bedenken der Unternehmen ein, dass sich überschneidende Steuervorschriften, Meldepflichten und administrative Anforderungen die Compliance-Kosten erhöht und Rechtsunsicherheit im gesamten Binnenmarkt geschaffen haben.
Die Vorschläge stellen eine der bedeutendsten Überarbeitungen des EU-Rahmenwerks für direkte Steuern in den letzten Jahren dar. Auch wenn die Maßnahmen noch Gegenstand von Verhandlungen sind und der Zustimmung durch die EU-Mitgliedstaaten bedürfen, sollten multinationale Konzerne und grenzüberschreitend tätige Unternehmen bereits damit beginnen, die potenziellen Auswirkungen auf ihre Steuer-Governance, ihre Berichterstattung und ihre Compliance-Prozesse zu bewerten.
Das Paket besteht aus zwei Legislativvorschlägen, die darauf abzielen, bestehende Vorschriften zu vereinheitlichen, Überschneidungen zu beseitigen und die Einheitlichkeit der Steuerverwaltung in der gesamten EU zu verbessern.
Tax Omnibus Directive: Vereinfachung der EU-Richtlinien zur direkten Besteuerung
Die Tax Omnibus Directive sieht Änderungen an sechs bestehenden EU-Steuerrichtlinien und -Rahmenwerken durch ein einziges Rechtsinstrument vor. Die Initiative ist Teil der umfassenderen Wettbewerbsagenda der Europäischen Kommission und reagiert auf Bedenken, dass sich durch überschneidende Vorschriften und Compliance-Verpflichtungen die Kosten für die Geschäftstätigkeit in der gesamten EU erhöhen könnten.
Zu den wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen gehören:
- Vereinfachung grenzüberschreitender Quellensteuerverfahren
- Aktualisierung der Regelungen der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) zur Zinsbegrenzung, der Bestimmungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Corporation Rules, CFC) sowie der Regelung gegen Steuerumgehung (General Anti-Abuse Rule, GAAR).
- Vereinheitlichung der Vorschriften für grenzüberschreitende Restrukturierungen und Fusionen
- Verbesserungen der Mechanismen zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten
Auch wenn das endgültige Ergebnis von den Gesetzgebungsverhandlungen abhängen wird, hat der Vorschlag das Potenzial, die Compliance-Verpflichtungen zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind.
Neufassung der Directive on Administrative Cooperation (DAC): Vereinfachung der Verpflichtungen zur Steuertransparenz
Neben der Tax Omnibus Directive hat die Europäische Kommission eine umfassende Neufassung der DAC vorgeschlagen, die den Rahmen für Steuertransparenz und den Informationsaustausch zwischen den EU-Steuerbehörden bildet.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2011 wurde die DAC durch aufeinanderfolgende Änderungen (DAC1 bis DAC9) erheblich erweitert, wodurch ein umfangreiches Regelwerk an Melde- und Informationsaustauschpflichten entstanden ist. Die Neufassung zielt darauf ab, diese Vorschriften in einem einzigen Rechtsinstrument zusammenzufassen und den Rahmen sowohl für Steuerzahler als auch für Steuerverwaltungen übersichtlicher zu gestalten.
Zu den wichtigsten Zielen des Vorschlags gehören:
- die Zusammenführung des bestehenden DAC-Rahmens in einer einzigen Richtlinie
- die Vereinfachung der Melde- und Verwaltungsanforderungen
- die Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit der ausgetauschten Steuerinformationen
- die Stärkung der Einheitlichkeit zwischen den Mitgliedstaaten bei gleichzeitiger Wahrung hoher Standards der Steuertransparenz
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Fragmentierung zu verringern und die Rechtssicherheit zu verbessern, ohne das allgemeine Bekenntnis der EU zu Steuertransparenz und Verwaltungszusammenarbeit zu ändern.
Wer könnte betroffen sein?
Die Vorschläge sind für alle Unternehmen relevant, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind, insbesondere für solche mit grenzüberschreitenden Finanzierungsstrukturen, Quellensteuerpflichten, Umstrukturierungsmaßnahmen oder umfangreichen Steuerberichtspflichten. Auch wenn die Maßnahmen darauf abzielen, die Komplexität zu verringern, sollten Unternehmen die Entwicklungen genau beobachten, da die vorgeschlagenen Änderungen bestehende Compliance-, Berichts- und Governance-Prozesse beeinflussen könnten.
Vorbereitet sein auf das, was kommt
Die Veröffentlichung des Steuervereinfachungspakets markiert den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens. Die vorgeschlagene Tax Omnibus Directive und die Neufassung der DAC müssen nun von den EU-Mitgliedstaaten verhandelt und genehmigt werden, wobei vor der Verabschiedung Einstimmigkeit erforderlich ist.
Daher ist eine Umsetzung vor 2027 unwahrscheinlich. Die Vorschläge signalisieren jedoch eine klare Richtung hin zu einem einfacheren und wettbewerbsfähigeren EU-Steuerrahmenwerk. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten sollten die Entwicklungen genau verfolgen und bereits jetzt darüber nachdenken, wie sich künftige Änderungen auf ihre Prozesse in den Bereichen Steuer-Compliance, Berichterstattung und Unternehmensführung auswirken könnten.
Wenden Sie sich an unsere Steuerexpert*innen, um die potenziellen Auswirkungen dieser Vorschläge auf Ihr Unternehmen zu erörtern und zu besprechen, wie Sie sich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten können.
Zeitplan: vom Vorschlag bis zur Umsetzung
- 124 Juni 2026 Die Europäische Kommission veröffentlicht das Steuervereinfachungspaket einschließlich der Tax Omnibus Directive und der Neufassung der DAC.
- 2Ab 2026finden die Gesetzgebungsberatungen im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union statt.
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3Verabschiedung durch die Mitgliedstaaten Da die Vorschläge die direkte Besteuerung betreffen, ist vor ihrer Verabschiedung eine einstimmige Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten erforderlich.Neufassung der DAC: Die Verabschiedung könnte möglicherweise bis Ende 2026 erfolgen, was den fortgeschrittenen Stand der Beratungen unter den Mitgliedstaaten widerspiegelt. Tax Omnibus Directive: Die Verhandlungen werden voraussichtlich länger dauern, wobei die Verabschiedung möglicherweise zwischen 2028 und 2030 erfolgt:
- Umsetzung der Tax Omnibus Directive bis zum 31. Dezember 2028
- allgemeine Anwendung ab dem 1. Januar 2029
- Diverse Regelungen im Zusammenhang mit WHT/PSD/IRD ab dem 1. Januar 2037
- die Änderung der Safe Harbor-Regelung zur Zinsbegrenzung ab dem 1. Januar 2032
- 4Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union Nach ihrer Verabschiedung werden die Richtlinien im Amtsblatt veröffentlicht und treten auf EU-Ebene in Kraft.
- 5Umsetzung in nationales Recht Die Mitgliedstaaten setzen die vereinbarten Vorschriften gemäß den in den endgültigen Richtlinien festgelegten Fristen in ihr nationales Recht um.
- 6Anwendung der neuen Vorschriften Unternehmen beginnen mit der Anwendung der neuen Vorschriften, sobald diese auf nationaler Ebene umgesetzt sind. Der Zeitpunkt der Anwendung hängt vom endgültigen Gesetzestext ab und kann zwischen der Neufassung der DAC-Richtlinie und der Tax Omnibus Directive variieren. Einige Bestimmungen können erst mehrere Jahre nach Verabschiedung oder Umsetzung anwendbar werden.
Wichtiger Hinweis: Dieser Zeitplan dient nur als Anhaltspunkt. Der Zeitpunkt der Verabschiedung und Umsetzung hängt von politischen Verhandlungen, dem endgültigen Geltungsbereich der Vorschläge und den legislativen Prioritäten der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten ab.