Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
Festlegung des sektoralen Produktivitätsfaktors
Die BNetzA hat hierzu einen Beschlussentwurf (vgl. Link) sowie den Entwurf eines Erhebungsbogens (Link) veröffentlicht. Nach dem Beschlussentwurf wären alle Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen im Sinne des § 3 Nr. 2 EnWG verpflichtet, die von der Bundesnetzagentur zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode gem. § 9 Abs. 3 ARegV benötigten Daten in dem Umfang, in der Struktur und mit dem Inhalt, wie sie in der Anlage zur Festlegung vorgegeben sind, bis spätestens 30. November 2022 elektronisch an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Hiervon ausgenommen ist ausschließlich die Übermittlung der testierten Daten des Jahres 2022, die bis zum 31. Juli 2023 zu erfolgen hat.
Nach § 23b EnWG veröffentlicht die BNetzA grundsätzlich zur Verfügung gestellte Daten auf ihrer Internetseite, einschließlich etwaiger darin enthaltener Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, unternehmensbezogen in nicht anonymisierter Form. Ob dies wie in der Vergangenheit wieder zu (zahlreichen) Beschwerdeverfahren führen wird, bleibt abzuwarten.
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Autor
Dr. Hans-Martin Dittmann
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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 3-2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.