Bundestag verabschiedet Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Bundestag verabschiedet Drittes Gesetz
Dies sind die wesentlichen Änderungen des Gesetzes:
- Senkung der Stromsteuer
Das verabschiedete Gesetz beinhaltet eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes wie auch der Land- und Forstwirtschaft auf den EU-Mindestsatz von 0,05 ct/kWh. Die Entlastung wird gewährt, soweit sie einen Betrag von EUR 250 übersteigt (§ 9b Abs. 2 StromStG). - Elektromobilität und Ladepunkte
Ein Vereinfachung der Steuerpraxis im Zusammenhang mit Ladepunkten und Elektromobilität erfolgt. So entfällt beispielsweise die Einzelfallprüfung komplexer Geschäftsmodelle „innerhalb der Ladesäule“, es werden spezifische Vorgaben bezüglich des bidirektionalen Ladens geschaffen sowie Vorschriften zur Messung von Strommengen mit dem EU-Recht harmonisiert. Weiter erfolgt die gesetzliche Definierung der Begriffe Ladepunkt, Betreiber des Ladepunkts und bidirektionales Laden. - Stromspeicher
Es erfolgt eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf weitere Formen von Energiespeicher mit dem Ziel, Doppelbesteuerungen bei Ein- und Ausspeisung zu vermeiden (§ 5 Abs. 4 StromStG); - Abschaffung der Anlagenverklammerung
Die bisherige Zusammenfassung mehrerer dezentraler Stromerzeugungsanlagen zu einer einzigen Anlage, einer sogenannten Anlagenverklammerung, wird aufgehoben. Zukünftig ist für die Einstufung der Standort der jeweiligen einzelnen Anlage maßgeblich (§ 9 Abs. 1 StromStG). - Anpassung an EU-Vorgaben
Die Steuerbefreiung für Energieerzeugnisse, die zur Stromerzeugung eingesetzt werden, wird künftig vereinheitlicht. Damit werden alle entsprechenden Energieerzeugnisse einheitlich nach den Vorgaben des EU-Rechts behandelt.
Fazit
Die nun verabschiedete Reform des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes bringt wesentliche und wichtige Änderungen mit sich und soll am 01.01.2026 in Kraft treten. Insbesondere in den Bereichen der Stromspeicherung und Elektromobilität sowie durch die Abschaffung der Anlagenverklammerung erwarten wir nach der praktischen Umsetzung spürbare Vereinfachungen für die Unternehmen. Gerade im Bereich kleiner und nachhaltiger Stromerzeugungsanlagen, der dezentralen Stromversorgung sowie der Elektromobilität sind deutliche Vereinfachungen durch einen geringeren administrativen Aufwand für Betreiber und Unternehmen zu erwarten. Betroffene Unternehmen sollten sich frühzeitig informieren, welche neuen Regelungen konkret zu berücksichtigen sind und inwieweit diese Anpassungen Auswirkungen auf bestehende Prozesse haben können.
Autor*innen: Stefan Neubauer, Bernd Johanning, Sophie Emmel
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