Hilfe für die Helfer: großes Interesse bei Berliner Flüchtlingshelfern

14.01.2016 - „Hilfe für Helfer“: Unter dem Motto hatte Roever Broenner Susat Mazars gemeinsam mit dem Willkommensbündnis Steglitz-Zehlendorf zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung am 12. Januar 2016 eingeladen. Im Mittelpunkt standen die Helfenden mit ihren (steuer-)rechtlichen Fragen zu ihren Tätigkeiten im Bereich der Flüchtlingshilfe.

Das Team für Non-Profit-Organisationen von Roever Broenner Susat Mazars in Berlin lieferte eine thematische Einführung, beantwortete Fragen, erklärte Vorgaben der Bundesregierung. Und das Interesse war überwältigend: Mehr als 50 Besucher kamen in die Räume des DRK-Südwest und erörterten mit den Experten steuerrechtliche und rechtliche Aspekte bei der Aufnahme, Unterbringung, Vormundschaft, Fortbildung oder generellen Unterstützung von Flüchtlingen.

Wann fällt welche Steuer an, was ist steuerbefreit?

Christin Drüke, Steuerberaterin bei Roever Broenner Susat Mazars und Mitorganisatorin der Veranstaltung, beantwortete gemeinsam mit ihrem Team Fragen aus der Flüchtlingshilfepraxis. Ab wann und in welchem Umfang sind für gemeinnützige Hilfsorganisationen Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer zu entrichten und welche Regelungen sieht hier das Bundesfinanzministerium vor? Die interessierten Teilnehmer erfuhren, was bei der Organisation und Bereitstellung von Deutsch- und Integrationskursen zu beachten ist und wo hierbei Unterschiede bestehen. Auch die Verwendung freier Mittel war Thema: Am Beispiel eines Altenheims, das sonstige vorhandene Mittel gerne für Flüchtlinge und deren Verpflegung zur Verfügung stellen möchte, erklärten die Experten, welche Regelung das Bundesfinanzministerium für solche Fälle vorsieht und was diese für die Praxis bedeuten, aber auch, was dieser Vorgang zivilrechtlich für Auswirkungen haben kann.

Von Spendenarten und im Schadensfall

Die Rechtsexperten des multidisziplinären Teams für die Betreuung von Non-Profit-Organisationen (NPO) griffen Fragen zu unterschiedlichen Spendenarten und Zuwendungsbestätigungen auf. Sie erläuterten, was hierbei aus Sicht von Hilfsorganisationen sowie aus Sicht des Spenders zu beachten ist, aber auch, wie mit dem Aufwendungsersatz bei einer ehrenamtlichen Vormundschaft für einen minderjährigen Flüchtling zu verfahren ist. Zudem ging es um die Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragestellungen, die bei der Integration der Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt auftreten können. Auch die Unterschiede zwischen Hospitation und Probearbeitsverhältnis und das versicherungsrechtliche Vorgehen bei einem möglichen Unfall oder Schaden bei privatem Engagement in der Flüchtlingshilfe kamen zur Sprache. 

„Einbringen mit dem, was unser tägliches Geschäft ist“

„Für das Ehrenamt ist es unerlässlich, ein guter Mensch zu sein“, sagte Günther Schulze vom Willkommensbündnis für Flüchtlinge in Steglitz-Zehlendorf zu Beginn der Veranstaltung. Mindestens genauso wichtig sei es aber auch, Fachwissen zur Seite gestellt zu bekommen, um in der Praxis mit der ehrenamtlichen Arbeit auch erfolgreich sein zu können. Roever Broenner Susat Mazars möchte durch "Hilfe für Helfer" einen Beitrag zur Flüchtlingshilfe leisten und die Ehrenamtlichen in ihrer Tätigkeit unterstützen durch das "Einbringen mit dem, was unser tägliches Geschäft ist", wie Dr. Christoph Regierer, Partner von Roever Broenner Susat Mazars am Standort Berlin, betonte.  

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