Medical Newsletter April 2022
Umsatzsteuer – Unechte Steuerfreiheit bei sonstigen Leistungen iZm Covid-Tests und -Impfstoffen
Zur Reduktion der Kosten im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie gelten die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Covid-19-Tests und -Impfstoffen, sowie eng mit diesen Diagnostika oder Impfstoffen zusammenhängende sonstige Leistungen (z.B. Leistungen zur Kühlung, Transport, Erhebung des Impfstoffbedarfs, u.v.m.) als echt steuerfrei. Diese Regelung ist zeitlich befristet und gilt im Zeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2022.
WeiterlesenHomeoffice: Neuerungen 2022
Selbständige, die ihre Wohnung auch für betriebliche Zwecke nutzen, können die diesbezüglich anfallenden Raumkosten (Strom, Heizung, Beleuchtung, Gebäude-Afa oder Miete, etc.) ab 2022 pauschal in Höhe von € 1.200,-/Jahr – „große Arbeitsplatzpauschale“ oder in Höhe von € 300,-/Jahr – „kleine Arbeitsplatzpauschale“ – gewinnmindernd absetzen.
WeiterlesenWelche Tätigkeiten gelten für den Wohlfahrtsfonds neben der ärztlichen Tätigkeit zur Bemessungsgrundlage beim Wohlfahrtsfonds?
Die Bemessungsgrundlage für den Wohlfahrtfonds bildet die Summe aller Einkünfte aus ärztlicher und/oder zahnärztlicher Tätigkeit innerhalb Österreichs,
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