Psychotherapiegesetz 2024 – Was ändert sich?
Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Berufsausübung bleibt unverändert
Auch mit dem neuen Gesetz müssen Psychotherapeut:innen ihren Beruf persönlich und unmittelbar ausüben. Das bedeutet: Sie können keine eigene Praxis als GmbH oder andere Gesellschaftsform führen – sie bleiben rechtlich Einzelunternehmer:innen.
Zum Vergleich dürfen Ärztinnen und Ärzte sogenannte Gruppenpraxen gründen, die als Gesellschaften geführt werden. Für die Psychotherapie bleibt diese Möglichkeit auch im neuen Gesetz ausgeschlossen.
Neu: Praxisgemeinschaften sind erlaubt
Praxisgemeinschaften werden offiziell im Gesetz anerkannt. Das bedeutet, dass sich mehrere Psychotherapeut:innen zusammenschließen können, um sich Räume, Personal oder Ausstattung zu teilen. Wichtig: Dabei handelt es sich um eine Kostengemeinschaft, nicht um eine gemeinsame Praxis im rechtlichen Sinne.
Was bedeutet das für Patient:innen?
Für Menschen, die eine Psychotherapie benötigen, ändert sich wenig. Allerdings könnten Praxisgemeinschaften dazu beitragen, dass Therapeut:innen besser zusammenarbeiten und effizienter arbeiten können.
Fazit
Das neue Psychotherapiegesetz 2024 bringt zwar einige formale Anpassungen, doch grundlegende Änderungen für die Berufsausübung gibt es nicht. Während Ärztinnen und Ärzte bereits in Gesellschaften zusammenarbeiten können, bleibt die Psychotherapie weiterhin auf Einzelpraxen beschränkt – mit der kleinen Neuerung, dass Praxisgemeinschaften ab 2025 offiziell erlaubt sind.
Es bleibt noch abzuwarten, ob diese Regelungen in Zukunft angepasst werden. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten!