Update zu Covid-19 Förderungen
Vergleichszeitraum ist entscheidend
Da in der zweiten Phase des Härtefall-Fonds der Nettoeinkommensentgang für die Höhe des Zuschusses relevant ist, sollte bei der Antragstellung darauf geachtet werden, welcher Zeitraum als Vergleichszeitraum für die Berechnung der Förderhöhe gewählt wird. Bei Berechnung und Entscheidung des optimalen Vergleichszeitraumes für die höchstmögliche Förderhöhe können wir Sie gerne unterstützen!
Als Vergleichszeitraum kann bei der Antragstellung entweder der letztgültige Steuerbescheid oder der Durchschnitt der letzten drei Steuerbescheide gewählt werden.
Der letztgültige Steuerbescheid sollte als Vergleichszeitraum gewählt werden, wenn Ihre Einkünfte aus selbständiger Arbeit bzw. Gewerbebetrieb im letzten Steuerbescheid höher waren, als in den zwei vorangegangenen Steuerbescheiden.
Der Durchschnitt der letzten drei Steuerbescheide sollte dann als Vergleichszeitraum gewählt werden, wenn die Höhe Ihrer Einkünfte aus selbständiger Arbeit bzw. Gewerbebetrieb in den letzten Jahren unregelmäßig war (z.B.: Karenzzeiten) und die Einkünfte der älteren Steuerbescheide höher waren als jene im letztgültigen Steuerbescheid.
Falls Sie im Jahr 2019 einen höheren Gewinn erwarten als in den Vorjahren, kann eine zeitnahe Veranlagung Sinn machen, da sich mit einem Einkommensteuerbescheid 2019 und höheren Einkünften als in den Vorjahren die Höhe des Zuschusses erhöhen könnte.
Änderung der Richtlinien
Am 26.4.2020 hat die Bundesregierung Verbesserungen für den Härtefall-Fonds angekündigt. Die Neuerungen werden, sobald die aktualisierten Förderrichtlinien vorliegen, so rasch wie möglich in die FAQ und die Online-Beantragung des Härtefall-Fonds eingearbeitet.
Folgende Änderungen wurden angekündigt:
- Erweiterung des Betrachtungszeitraumes
Damit Unternehmer/innen, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020). Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.
- Einführung einer Mindestförderhöhe
In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt. Davon profitieren alle Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten. Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
Jungunternehmer/innen, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
Alle Unternehmer/innen haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit, bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten
- Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr
Covid-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.
- Berücksichtigung Familienhärteausgleich
Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen. Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.
Die Wirtschaftskammer empfiehlt, mit der Einreichung von neuen Anträgen zu warten bis die Änderungen in den Richtlinien umgesetzt sind.
Bereits eingereichte Anträge müssen vorerst nicht erneut eingereicht werden. Nach Vorliegen der neuen Richtlinie wird über den Antrag entschieden. Es könnte sich möglicherweise eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation ergeben.
Wenn ein Antrag zurückgezogen werden soll (z.B. weil der Antrag erst für einen späteren Betrachtungszeitraum gestellt werden soll oder weil der Antrag fehlerhaft war), dann ist dies unter dem folgenden Link möglich: https://www.wko.at/service/anfrage-coronavirus-haertefallfonds.html
Dabei ist unbedingt die Geschäftsfall-Zahl, die der Antragsteller per Mail erhalten hat, anzugeben.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html