Anträge zum Fixkostenzuschuss I nur noch bis 31.8.2021
Es geht um viel Geld: Pro Unternehmen sind – je nach den erlittenen Umsatzeinbußen – bis zu 75 Prozent der Fixkosten als Ersatz möglich. In Frage kommt der Fixkostenzuschuss I grundsätzlich für Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum von 16. März 2020 und 15. September 2020 Umsatzeinbußen von zumindest 40 Prozent hatten: Sie können Anträge stellen, die Frist endet aber mit dem 31. August, so das Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen Mazars.
Verlängerung kommt wohl nicht
„Aus heutiger Sicht ist mit keiner Verlängerung dieser Frist zu rechnen“, sagt Michael Dessulemoustier, Geschäftsführer bei Mazars: „Betroffene Unternehmen, die bis jetzt noch keine Anträge gestellt haben, sollten das bis Ende August jedenfalls noch tun.“
Seit 19. November des Vorjahres können in der dritten Phase Anträge auf Fixkostenzuschuss I für den Zeitraum von 16. März 2020 bis 15. September 2020 eingebracht werden. Voraussetzung: Umsatzverluste von zumindest 40 Prozent. Je nach Umsatzeinbußen ist dieser Zuschuss mit 75 Prozent der Fixkosten begrenzt. Die Höhe der Umsatzausfälle und der Fixkosten müssen für einen Antrag durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.