
Weitere Begünstigungen beim Kauf von E- Fahrzeugen
Ab 2023 können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen beim Kauf bzw. bei der Nutzung von Elektro-Fahrzeugen von weiteren abgabenrechtlichen Begünstigungen profitieren. Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren oder Hybrid-Fahrzeugen fallen für die Privatnutzung von E-Autos, die Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, keine Lohnabgaben an (Sachbezugswert von 0 EUR). Auf solche Fahrzeuge wird auch keine Normverbrauchsabgabe (NoVA) erhoben und sie sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Read moreImmoESt: Kaufpreisaufteilung bei der Herstellerbefreiung
Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen meist einem besonderen Steuersatz von 30 Prozent. Es gibt aber auch Steuerbefreiungen.
Read more

Mitarbeitendengewinnbeteiligung und Teuerungsprämie
Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers und die Teuerungsprämie können bis zu einem bestimmten Höchstausmaß steuerfrei ausbezahlt werden.
Read moreEinsicht in das wirtschaftliche Eigentümer:innen Registergesetz
Bis 2022 war die Einsicht in das Register für jeden möglich. Durch ein Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH) wurde diese Möglichkeit wieder aufgehoben.
Read more

Steuerlichen Neuerungen 2023
2023 hat der Gesetzgeber neue Begünstigungen für Investitionen und Steuersenkungen vorgesehen. Wir geben Ihnen dazu einen Überblick.
Read moreAuswirkungen der Erhöhung der Zinssätze durch die EZB
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen für den Euroraum neuerlich um 0,5 %-Punkte erhöht, weshalb diese erstmals seit 2008 bei 3,0 % liegen.
Read more

Vorsteuerabzug bei Kauf einer Wohnung
Beim Kauf einer Wohnung konnte Vorsteuer abgezogen werden, weil diese nicht direkt der Tochter der Käuferin überlassen wurde, sondern durch den Ehemann der Käuferin, der als Mieter fungierte.
Read more