WiEReG-Novelle ab 1.10.2025: Meldepflicht für Nominee-Vereinbarungen – Handlungsbedarf für bisher meldebefreite Rechtsträger:innen
Was ist neu?
Bisher mussten Treuhandschaften (Nominee-Vereinbarungen) nur dann gemeldet werden, wenn sie für die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentums relevant waren – also insbesondere, wenn Beteiligungen oder Stimmrechte über 25 % treuhändig gehalten wurden. Ab 1.10.2025 gilt: Auch „nicht relevante“ Nominee-Vereinbarungen, also solche mit einem Beteiligungsausmaß von 25 % oder weniger, sind meldepflichtig – unabhängig davon, ob dadurch wirtschaftliches Eigentum begründet wird.
Handlungsbedarf für bisher meldebefreite Rechtsträger:innen
Für bisher meldebefreite Rechtsträger:innen (§ 6 WiEReG) besteht ab 1.10.2025 bei Vorliegen einer Nominee-Vereinbarung – egal ob relevant oder nicht relevant – eine neue, unmittelbare Meldepflicht. Die Meldung muss innerhalb von 4 Wochen ab Inkrafttreten, also spätestens bis 29. Oktober 2025, erfolgen. Ein Verzicht auf die Meldebefreiung ist zwingend erforderlich.
Was ist zu melden?
Neben der Bezeichnung und dem Datum der Vereinbarung sind künftig auch detaillierte Angaben zu den Parteien der Nominee-Vereinbarung (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz bzw. Stammzahl bei juristischen Personen) zu melden. Auch Nominee-Direktor:innen (Personen, die als Geschäftsführer:in auf Anweisung eines Dritten agieren) sind umfasst.
Strenge Sanktionen
Die neuen Bestimmungen werden von empfindlichen Strafdrohungen begleitet: Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 200.000 Euro bei Vorsatz bzw. 100.000 Euro bei grober Fahrlässigkeit. Auch die Verletzung von Sorgfaltspflichten ist nun erstmals strafbar.
Fazit
Alle bisher meldebefreiten Rechtsträger:innen mit bestehenden oder neu abgeschlossenen Nominee-Vereinbarungen – auch unterhalb der 25 %-Grenze – müssen jetzt aktiv werden und die neuen Meldepflichten fristgerecht umsetzen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung der Meldung an das wirtschaftliche Eigentümerregister. Sollte bei Ihnen im Oktober Handlungsbedarf bestehen, wenden Sie sich bitte an die Mailadresse: wiereg.at@forvismazars.com