IFRS 18 ist nun auch in der EU anwendbar

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt vom 16. Februar 2026 die Verordnung (EUR) Nr. 2026/338 vom 13. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2023/1803 im Hinblick auf den IFRS 18 („Darstellung und Angaben im Abschluss“) veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wurde IFRS 18 für eine Anwendung in der Europäischen Union übernommen und ist damit auch für in der EU gelistete Unternehmen anwendbar.

Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bildet den Abschluss des zweijährigen Endorsement-Prozesses. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens stimmt mit jenen, der im IFRS 18, wie vom IASB herausgegeben, überein, dh er ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen.

Aufgrund des Erfordernisses der retrospektiven Anpassung, dh eine Vergleichsperiode darzustellen, sollte jedoch mit der Umsetzung unmittelbar begonnen werden.

Was ändert sich konkret?

  • Verpflichtende Ergänzung von Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Einführung von  Management-defined Performance Measures (MPMs)
  • Präzisere Vorgaben zur Aggregation und Disaggregation von Informationen
  • Anpassung bei der Darstellung der Geldflussrechnung

 

Unser Rat: Prüfen Sie die Auswirkungen rechtzeitig um die internen Prozesse entsprechend anpassen zu können und um Planungssicherheit zu schaffen und Überraschungen im Reporting Prozess zu vermeiden.

Als Forvis Mazars unterstützen wir Sie gerne dabei, die Auswirkungen des neuen Standards frühzeitig zu analysieren und eine effiziente Implementierung sicherzustellen.

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