Umwandlung eines Vereins in eine Genossenschaft

Das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) ermöglicht Vereinen seit 1.1.2025 die identitätswahrende Umwandlung in eine Genossenschaft. Damit bleiben die Rechtsträge:innen erhalten, sie wechseln nur das rechtliche Kleid.