Mitarbeiter:innenrabatte auch für ehemalige Arbeitnehmer:innen steuerfrei

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass auch ehemaligen Arbeitnehmer:innen die Einkommensteuerbefreiung im Zusammenhang mit Mitarbeiter:innenrabatten gewährt werden kann.

Das Einkommensteuergesetz sieht unter bestimmten Bedingungen eine Steuerbefreiung für sogenannte Mitarbeiter:innenrabatte vor, wenn die Vorteile, wie z.B. vergünstigte Produkte oder Dienstleistungen bzw. Sonderkonditionen, bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer:innen eingeräumt werden. Bislang wurde jedoch die Ansicht vertreten, dass nur Vorteile an aktive Arbeitnehmer:innen unter die Befreiung fallen. Dieser Auslegung wurde nun vom VwGH widersprochen. Demnach sind Personen, die Einkünfte aus früheren Dienstverhältnissen beziehen, ebenfalls als Arbeitnehmer:innen zu klassifizieren. Die Steuerbefreiung greife somit auch für ehemalige Mitarbeiter:innen, wenn die Begünstigung allen Mitarbeiter:innen oder zumindest einer bestimmten Gruppe eingeräumt wird.

Fazit
Durch die Rechtsprechung des VwGH wurde klargestellt, dass auch ehemalige Arbeitnehmer:innen von der Steuerbefreiung für besondere Mitarbeiter:innenvorteile profitieren können, sofern die Vergünstigungen aus dem früheren Dienstverhältnis stammen und gruppenbezogen gewährt werden.