Globale ESG-Updates

Updates aus der Europäischen Union

 

Am 15. April veröffentlichte die Europäische Kommission aktualisierte Leitlinien und FAQs zur EU-Entwaldungsverordnung, die Maßnahmen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen enthalten. Zu den Änderungen zählt, dass große Unternehmen bestehende Sorgfaltserklärungen für reimportierte Produkte wiederverwenden können, dass ein Bevollmächtigter eine Sorgfaltserklärung im Namen von Mitgliedern einer Gruppe einreichen kann und dass Erklärungen jährlich statt für jede Lieferung eingereicht werden können.

 

USA

 

Die klimabezogenen Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen der amerikanischen Börsenaufsicht (SEC climate disclosure rules) werden politisch aktuell umkämpft und ihr Inkrafttreten ist ungewiss. In mehreren US-Bundesstaaten gibt es hingegen aktuell Vorstöße dazu, klimabezogene Offenlegungspflichten auf Staatenebene einzuführen. In Kalifornien sind die sogenannten „climate disclosure laws“ bereits in Kraft. Ähnliche Regulierungsentwürfe sind aktuell in New Jersey, New York, Illinois, Washington und Colorado in Diskussion.

Das New York State Department of Environmental Conservation (DEC) hat beispielsweise einen Verordnungsentwurf zur Veröffentlichung von Daten über Treibhausgasemissionen veröffentlicht. Demnach müssen bestimmte große Unternehmen zukünftig ihre Treibhausgasemissionen der Scopes 1-3 im Einklang mit dem Greenhouse Gas Protocol ermitteln und veröffentlichen.  Kommentare zu dem Vorschlag können bis zum 1. Juli abgegeben werden.

 

China

 

Das chinesische Finanzministerium hat chinesische Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen (CSDS) veröffentlicht. Diese Entwürfe zielen darauf ab, umfassende Vorshriften für Unternehmen in China zur Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen festzulegen. Sie stützten sich auf internationale Standards wie ISSB und ESRS, um die Nachhaltigkeitsberichte chinesischer Unternehmen mit Berichten nach globalen Standards vergleichbar zu machen. Zentrales Merkmal ist auch bei den CSDS die doppelte Wesentlichkeit: es sind Nachhaltigkeitsrisiken, mit denen das Unternehmen konfrontiert ist, und Auswirkungen, die das Unternehmen auf Gesellschaft und Umwelt hat, zu berichten. Eine stufenweise Einführung der Berichtspflichten bis zum Jahr 2030 ist geplant. Diese schrittweise Einführung soll Unternehmen helfen, sich an die neuen Anforderungen anzupassen und sicherzustellen, dass sie die notwendigen Systeme und Prozesse zur Erfassung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsdaten entwickeln können.

 

Kanada

 

Mark Carney, ehemaliger Zentralbankdirektor und globaler Befürworter von Klimaschutzmaßnahmen, ist Kanadas neuer Premierminister und verspricht, das Land durch komplexe wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen zu führen. Carneys Führung könnte daher die Rolle Kanadas in den globalen Nachhaltigkeitsbemühungen neu definieren. Konkret ist angekündigt, insbesondere den Immobiliensektor durch gezielte Anreize zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu bewegen, klimabezogene Offenlegungspflichten (betreffend Klimarisiken und Treibhausgasemissionen) zu implementieren und die Auslagerung von klimaintensiven Sektoren in andere Länder durch die Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems analog zu jenem der Europäischen Union zu verhindern.