IFRS 18 ist nun auch in der EU anwendbar

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt vom 16. Februar 2026 die Verordnung (EUR) Nr. 2026/338 vom 13. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2023/1803 im Hinblick auf den IFRS 18 („Darstellung und Angaben im Abschluss“) veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wurde IFRS 18 für eine Anwendung in der Europäischen Union übernommen und ist damit auch für in der EU gelistete Unternehmen anwendbar.

Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist IFRS 18 nun offiziell für alle börsennotierten Unternehmen innerhalb der Europäischen Union relevant – Er ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen. Die Verordnung (EUR) Nr. 2026/338 vom 13. Februar 2026 schließt damit den zweijährigen Endorsement-Prozess ab und übernimmt IFRS 18 („Darstellung und Angaben im Abschluss“) in europäisches Recht.

Für österreichische Organisationen, die nach internationalen Rechnungslegungsstandards bilanzieren, ist eine zeitnahe Auseinandersetzung mit den neuen Vorgaben unerlässlich. Besonders hervorzuheben ist, dass der Standard eine retrospektive Anwendung fordert – das heißt, bereits ab dem Geschäftsjahr 2026 muss eine Vergleichsperiode dargestellt werden. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen, um spätere Reporting-Risiken zu minimieren.

Was ändert sich konkret?

  • Verpflichtende Ergänzung von Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung: Unternehmen müssen künftig bestimmte Zwischensummen verpflichtend ausweisen, was die Vergleichbarkeit und Transparenz erhöht.
  • Einführung von Management-defined Performance Measures (MPMs): Eigene, vom Management definierte Leistungskennzahlen sind künftig verpflichtend zu erläutern und offenzulegen.
  • Präzisere Vorgaben zur Aggregation und Disaggregation: Informationen müssen künftig genauer zusammengefasst oder aufgeteilt werden, um eine klarere Berichterstattung sicherzustellen.
  • Neuregelungen bei der Geldflussrechnung: Auch die Darstellungsweise der Cashflow-Rechnung wird angepasst.

 

Unser Rat: Prüfen Sie die Auswirkungen rechtzeitig um die internen Prozesse entsprechend anpassen zu können und um Planungssicherheit zu schaffen und Überraschungen im Reporting Prozess zu vermeiden.

Als Forvis Mazars unterstützen wir Sie gerne dabei, die Auswirkungen des neuen Standards frühzeitig zu analysieren und eine effiziente Implementierung sicherzustellen.

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