Whistleblowing: Das Hinweisgebersystem von Mazars

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten und seit dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Mazars.

Das HinSchG ermöglicht es, insbesondere Verstöße gegen deutsche Straf- und einige Bußgeldvorschriften sowie näher konkretisiertes unmittelbar geltendes EU-Recht vertraulich zu melden. Zudem hat sich Mazars dazu entschieden, Meldungen über Verstöße gegen unseren Code of Conduct zu ermöglichen. Auch das LkSG sieht ein Beschwerdeverfahren vor, wobei die meldefähigen Sachverhalte enger gefasst sind. Das beinhaltet Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie zu Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, die sich auf das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder im Geschäftsbereich eines Zulieferers (Lieferkette) zurückführen lassen.

Ziel ist, Vorgänge aufzudecken und Missstände zu beheben, die als Rechts- und Pflichtverletzungen und/oder Straftaten im Unternehmen zu bewerten sind. Was dabei am wichtigsten ist: Hinweisgeber*innen, d. h. Personen, die einen Hinweis nach dem HinSchG bzw. eine Beschwerde nach dem LkSG abgeben, werden vor Benachteiligungen geschützt. Nach dem HinSchG kommt dieser Schutz zudem auch sonstigen von der Meldung betroffenen Personen zu. 

Vor diesem Hintergrund hat Mazars in Deutschland dem HinSchG folgend ein Hinweisgebersystem mit einer unabhängigen internen Meldestelle eingerichtet. Diese ist gleichzeitig auch Anlaufstelle im Rahmen des unternehmensinternen Beschwerdeverfahrens, wie es das LkSG vorsieht. Die Meldestelle steht bei Verstößen nach dem HinSchG allen zur Verfügung, die mit Mazars beruflich/geschäftlich in Verbindung stehen: von Führungskräften und Mitarbeiter*innen bis hin zu Dritten wie u. a. Dienstleister oder Zulieferer. Das Beschwerdeverfahren nach dem LkSG steht hingegen allen Personen – unabhängig von beruflichen Berührungspunkten – offen. Externe, d. h. Personen, die nicht bei Mazars in Deutschland arbeiten und eine Meldung nach dem LkSG abgeben möchten, wählen die Kategorie „Umweltbezogene Risiken oder Verletzungen (LkSG)“ oder „Menschenrechtliche Risiken oder Verletzungen (LkSG)“ aus.

Hinweisgeber*innen erreichen die Meldestelle direkt über das Whistleblowing-Tool Vispato unter folgendem Link:

https://www.whistleblower.mazars.de/

Um Hinweise zu übermitteln, sind unterschiedliche Wege möglich. Sie können schriftlich, mündlich oder im persönlichen Gespräch gegeben werden – auf Wunsch auch völlig anonym.

Die Verfahrensordnung für das Hinweisgebersystem von Mazars in Deutschland nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz können Sie hier herunterladen.

Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?

Sprechen Sie uns an

Document

Verfahrensordnung zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes