1. Budgetbegleitgesetz 2025 erhöhte Basispauschalierung ab 2025: Mehr Pauschalausgaben bei höheren Einnahmen beschlossen

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) ist unter anderem auch vorgesehen, dass ab 2025 auch selbstständig tätige Ärzt:innen von einer erhöhten Umsatzgrenze für die Betriebsausgabenpauschale („Basispauschalierung“) profitieren können.

Die neue Grenze liegt bei EUR 320.000 Jahresumsatz – ein deutlicher Anstieg gegenüber den bisherigen EUR 220.000. Gleichzeitig wird der Pauschalsatz von derzeit 12% auf 13,5 % der Einnahmen angehoben.

Für das Jahr 2026 ist eine weitere Erhöhung beschlossen worden:

  • Umsatzgrenze: EUR 420.000
  • Pauschalsatz: 15 %

 

Was heißt das konkret?

  • Ärzt:innen, die keine detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen wollen, können mit dem neuen Grenzwert nun mehr Einnahmen pauschal abrechnen.
  • Das bringt steuerliche Entlastung ohne komplexe Dokumentationspflichten.

Das Budgetbegleitgesetz 2025 wurde am 16.6.2025 im Nationalrat beschlossen (Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025 - BGBl I Nr. 25/2025 vom 30.6.2025).