1. Budgetbegleitgesetz 2025 erhöhte Basispauschalierung ab 2025: Mehr Pauschalausgaben bei höheren Einnahmen beschlossen
Die neue Grenze liegt bei EUR 320.000 Jahresumsatz – ein deutlicher Anstieg gegenüber den bisherigen EUR 220.000. Gleichzeitig wird der Pauschalsatz von derzeit 12% auf 13,5 % der Einnahmen angehoben.
Für das Jahr 2026 ist eine weitere Erhöhung beschlossen worden:
- Umsatzgrenze: EUR 420.000
- Pauschalsatz: 15 %
Was heißt das konkret?
- Ärzt:innen, die keine detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen wollen, können mit dem neuen Grenzwert nun mehr Einnahmen pauschal abrechnen.
- Das bringt steuerliche Entlastung ohne komplexe Dokumentationspflichten.
Das Budgetbegleitgesetz 2025 wurde am 16.6.2025 im Nationalrat beschlossen (Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025 - BGBl I Nr. 25/2025 vom 30.6.2025).