USt bei Firmenwagen mit Vorsteuerabzug
Stellt ein:e Arbeitgeber:in Arbeitnehmer:innen einen PKW zur privaten Nutzung zur Verfügung, liegt ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug vor.
Stellt ein:e Arbeitgeber:in Arbeitnehmer:innen einen PKW zur privaten Nutzung zur Verfügung, liegt ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug vor.
Damit es im Bereich der erneuerbaren Energie zu keinem Investitionsstopp kommt, wurden neue Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gesetzlich verankert.
Ende Juni gab auch der Bundesrat grünes Licht für das Budgetbegleitgesetz 2025, mit dem es 2025 und 2026 zu umfassenden Änderungen in der ESt-Basispauschalierung sowie der Vorsteuerpauschalierung kommt.
Das Budgetbegleitgesetz 2025 führte eine neue steuerfreie Mitarbeiter:innenprämie von € 1.000 pro Jahr für 2025 ein. Dabei sind Unterschiede im Vergleich zu bisherigen Prämien zu beachten.
Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers, die mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, können erst im Jahr der tatsächlichen Abbuchung der Kreditkartenabrechnung vom Bankkonto als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die Privatstiftung ist ein etabliertes Instrument der Vermögensverwaltung. Als eigentümerlose juristische Person ermöglicht sie es, Vermögen für einen definierten Zweck zu binden und vor Zersplitterung zu schützen. Ab dem 1.1.2026 gelten dafür Steuererhöhungen.
Weisen Rechnungen Umsatzsteuer aus, obwohl keine Leistungen erbracht wurden, so handelt es sich dabei um Scheinrechnungen. Die in solchen Scheinrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer muss von dem:r Rechnungsausstellenden abgeführt werden, während dem:r Rechnungsempfänger:in kein Vorsteuerabzug zusteht.
Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht erhebliche Verschärfungen im Bereich der Grunderwerbsteuer bei Übertragungen von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen Grundstücke gehören, vor. Dabei wurden zwei neue Begriffe eingeführt: Erwerber:innengruppe und Immobiliengesellschaft.
Um die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen zu unterstützen, können gemeinnützige Organisationen, wie etwa Vereine, seit dem Jahr 2024 steuerfreie Zahlungen an ihre Freiwilligen leisten (sogenanntes „Freiwilligenpauschale“).
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