Umsatzsteuer bei Sachbezügen für vorsteuerabzugsberechtigte Firmenwagen

Stellt ein:e Arbeitgeber:in Arbeitnehmer:innen einen PKW zur privaten Nutzung zur Verfügung, liegt ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug vor.

Die Privatnutzung stellt einen tauschähnlichen Umsatz dar und unterliegt der Umsatzsteuer, sofern bei dem:r Arbeitgeber:in ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Fahrzeugs oder den Leasingraten möglich war. Dies gilt grundsätzlich auch bei vollelektrischen Fahrzeugen mit einem CO₂-Emissionswert von 0 g/km.

Bemessungsgrundlage

Als Bemessungsgrundlage ist der Marktwert der Nutzung (z. B. Leasingrate oder vergleichbarer Mietwert – „Normalwert“) heranzuziehen. Die Finanzverwaltung akzeptiert bislang eine Besteuerung auf Basis des für die Lohnsteuerbemessung ermittelten Sachbezugs (RZ 672 und 682 UStR). Dabei ist der Sachbezugswert als Bruttowert inklusive Umsatzsteuer zu betrachten.

Da der Sachbezugswert bei Elektro-Pkws derzeit Null beträgt, ergibt sich daraus keine Umsatzsteuerbelastung. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bislang dazu keine Rechtsprechung ergangen ist, weshalb ein Restrisiko verbleibt, dass im Zuge einer Überprüfung Umsatzsteuer auf Basis der tatsächlichen Kosten oder eines „fiktiven“ Sachbezugs festgesetzt wird.

Steuersatz

Es gilt der Regelsteuersatz von 20 %.

Zeitpunkt der Leistung

Die Privatnutzung ist gegebenenfalls monatlich zu erfassen und zu versteuern.