ESRS-Update – Wie die Berichterstattung vereinfacht werden soll
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat im Auftrag der EU-Kommission einen Konsultationsentwurf zur Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgelegt. Hintergrund ist die Kritik an der Komplexität der bisherigen Standards und der hohe Umsetzungsaufwand für Unternehmen. Die Überarbeitung verfolgt das Ziel, die Standards schlanker, klarer und praxisnäher zu gestalten.
Sechs Hebel zur Vereinfachung
Die Anpassungen basieren auf sechs zentralen Ansatzpunkten:
- Vereinfachung der Wesentlichkeitsanalyse durch Fokus auf einen Top-down-Ansatz.
- Verbesserung der Lesbarkeit und Prägnanz der Nachhaltigkeitsberichte: mehr Flexibilität bei der Organisation der Informationen und stärkere Betonung der Art und Weise, wie das Unternehmen seine Nachhaltigkeitsfragen handhabt.
- Reduzierung von Überschneidungen: insbesondere zwischen den Mindestangabepflichten und themenspezifischen Angaben.
- Steigerung von Verständlichkeit und Zugänglichkeit: die Anwendungsanforderungen (Application Requirement – AR) finden sich jetzt direkt unter den Offenlegungspflichten (Disclosure Requirement: DR).
- Berücksichtigung weiterer Erleichterungen: z. B. „undue cost or effort“-Prinzip.
- Verbesserung der Interoperabilität: stärkere Anlehnung an IFRS und GHG-Protokoll.
Weniger Pflichtangaben, mehr Fokus auf Wesentlichkeit
Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte wird um 57 % reduziert, die Gesamtanzahl aller Offenlegungspflichten (inkl. freiwilliger Angaben) sogar um 68 %. Die doppelte Wesentlichkeit bleibt bestehen, wird aber durch die Möglichkeit eines Top-down-Ansatzes leichter handhabbar.
Quantitative Kennzahlen: Kaum Änderungen
Für Unternehmen besonders relevant: Bei den quantitativen Kennzahlen ändert sich wenig. Zwar werden einige Angaben vereinfacht oder in optionale Leitlinien (NMIG) verschoben, aber die Kernkennzahlen – insbesondere zu Treibhausgasemissionen (Scope 1–3) – bleiben bestehen. Neu ist die stärkere Orientierung an IFRS und das Prinzip „undue cost or effort“, das bedeutet: Unternehmen müssen Informationen nur bereitstellen, wenn dies ohne unverhältnismäßige Kosten oder Aufwand möglich ist.
Struktur und Lesbarkeit: Mehr Klarheit
Ein zentrales Ziel der Überarbeitung der ESRS ist die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit. Dazu trägt insbesondere bei, dass Application Requirements (AR) nun direkt unter den jeweiligen Disclosure Requirements (DR) stehen. Außerdem werden die bisherigen Minimum Disclosure Requirements (MDR) durch General Disclosure Requirements (GDR) ersetzt, die stärker auf Wesentlichkeit ausgerichtet sind. Viele redundante Angaben entfallen, und Unternehmen erhalten mehr Flexibilität bei der Darstellung
Empfehlung: Nutzen Sie die Übergangszeit, um zu prüfen, wie sich die Erleichterungen auf Ihre Berichterstattung auswirken. Die Kennzahlen zu Energieverbrauch und Treibhausgasbilanz sind - ebenso wie die allgemeinen Kennzahlen zu Ihren Beschäftigten praktisch als „Fixstarter“ anzusehen. Unterschätzen Sie den Vorbereitungsaufwand dafür nicht. Die Konsultationsphase läuft bis 30. September 2025, mit einer Finalisierung und Veröffentlichung der ESRS im EU-Amtsblatt ist im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen.