Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2026
Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2026
Neben den Lohnsoftwarehäusern sind auch zahlreiche andere Unternehmen (u.a. für die Planung bezüglich Personalkosten) an einer möglichst frühzeitigen Information über die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte des nächsten Jahres interessiert. In diesem Sinne werden – wie jedes Jahr i.d.R. bereits im Spätsommer – hier die voraussichtlichen Werte für 2026 angeführt.
Beachte: Gemäß § 810 Abs. 3 ASVG bleibt die Geringfügigkeitsgrenze für 2026 „eingefroren“ (ebenso wie der davon abgeleitete Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe). Die anderen Werte erhöhen sich entsprechend der Aufwertungszahl 1,073.
Demnach werden für das Kalenderjahr 2026 voraussichtlich die folgenden Sozialversicherungswerte gelten:
Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 551,10 (gegenüber 2025 unverändert) Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: € 826,65 (gegenüber 2025 unverändert)
- Höchstbeitragsgrundlage:
- monatlich: € 6.930,00
- täglich: € 231,00
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: € 13.860,00
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 8.085,00
Grenzbeträge für Arbeitslosenversicherung-Niedrigentgelt:
| bis € 2.225,00: | 0 % |
| über € 2.225,00 bis € 2.427,00: | 1,00 % |
| über € 2.427,00 bis € 2.630,00: | 2,00 % (Lehrlinge 1,15 %) |
| über € 2.630,00: | 2,95 % (Lehrlinge 1,15 %) |
E-Card Service-Entgelt: € 26,85 (Stichtag 15.11.2026)
Die endgültige Bestätigung durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Kundmachung im Bundesgesetzblatt bleiben aber noch abzuwarten.