Anhebung des Wohnbauförderungsbeitrages in Wien ab 2026

Ab 1. Jänner 2026 erhöht Wien den Wohnbauförderungsbeitrag. Damit steigen sowohl der SV-Abzug für Arbeitnehmer:innen als auch die Lohnnebenkosten für Unternehmen an.

Seit dem Jahr 2018 ist im Wohnbauförderungsbeitragsgesetz die Möglichkeit vorgesehen, dass die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages von jedem Bundesland eigenständig festgelegt werden kann. Bisher haben die Bundesländer davon keinen Gebrauch gemacht. Leider ändert sich dies ab dem kommenden Jahr: Laut Beschluss des Wiener Landtages vom 23. Oktober 2025 wird der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien ab 01.01.2026 von 1 % auf 1,5 % erhöht, sodass der – je zur Hälfte von Betrieben und Beschäftigten zu tragende – Beitrag für jede Seite von 0,5 % auf 0,75 % ansteigt. 

! Betroffen sind alle über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (€ 551,10) beschäftigten Arbeitnehmer:innen, die bei der Wiener Landesstelle der ÖGK versichert sind bzw. (falls ein anderer SV-Träger zuständig ist, z.B. die BVAEB) deren Beschäftigungsort Wien ist.

Infolge der Anhebung um 0,25 Prozentpunkte beträgt der SV-Abzug bei den laufenden Bezügen der Angestellten und Arbeiter:innen in Wien ab 01.01.2026 18,32 % (statt bisher 18,07 %). Gleichzeitig steigen auch die von den Unternehmen zu tragenden Lohnnebenkosten um 0,25 Prozentpunkte an.

Ergänzende Anmerkung: Ob auch andere Bundesländer dem Wiener Beispiel folgen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Freie Dienstnehmer:innen sind von der Anhebung des Wiener Wohnbauförderungsbeitrages übrigens nicht betroffen, da bei ihnen von vornherein kein Wohnbauförderungsbeitrag zu entrichten ist.