Höchstgrenze für steuerfreie Überstundenzuschläge (§ 68 Abs. 2 EStG) ab 2026

Die aktuelle Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge läuft Ende 2025 aus und die alten Grenzen sollen wieder gelten - trotz Kritik und politischer Diskussionen über eine mögliche Verlängerung.

Nach aktuellem Informationsstand ist keine Verlängerung der in den Jahren 2024 und 2025 geltenden Sonderregelung für die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen (§ 124b Z. 440 lit. b EStG: bis zu 18 Überstunden, höchstens € 200,00 monatlich) geplant.

Falls es zu keiner diesbezüglichen Gesetzesänderung mehr kommt, werden ab 01.01.2026 im Bereich des § 68 Abs. 2 EStG die folgenden monatlichen Grenzen anwendbar sein: 

  • höchstens 10 Überstundenzuschläge zu 50 %
  • maximal € 120,00

Kritische Anmerkung: Derzeit gibt es zwar vereinzelte politische Diskussionen darüber, ob man die erweiterte Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge eventuell doch noch durch ein „last-minute-Gesetz“ über 2025 hinaus verlängern könnte. Allerdings ist aus gut informierten Kreisen zu hören, dass der Finanzminister eine solche Verlängerung kategorisch ablehnt. Dies ist sehr bedauerlich, wenn man sich das Regierungsprogramm in Erinnerung ruft, in dem es u.a. wörtlich geheißen hatte: 

  • „Arbeit und Leistung müssen sich immer lohnen … Um klare Leistungsanreize zu setzen und das Ausmaß geleisteter Arbeitsstunden in Österreich zu erhöhen, bekennt sich die Bundesregierung dazu, Überstunden bzw. Zuschläge steuerlich besser zu begünstigen.“

Vor diesem Hintergrund ist die ablehnende Haltung des Finanzministers gegenüber der Fortsetzung der großzügigeren Höchstgrenze für steuerfreie Überstundenzuschläge nur schwer nachzuvollziehen.