Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung strukturiert und praxisnah umsetzen (Voluntary Standard)
Eine freiwillige Berichterstattung kann Unternehmen dabei unterstützen, steigende Informationsanforderungen von Investor:innen, Finanzierungspartnern, Kund:innen und weiteren Stakeholdern effizient zu erfüllen. Gleichzeitig schafft ein strukturierter Umgang mit ESG-Daten eine fundierte Basis für Transparenz und die Weiterentwicklung der eigenen Nachhaltigkeitsaktivitäten
Unser Voluntary Standard Leitfaden beleuchtet die wichtigsten Aspekte des VS, stellt einen Vergleich mit den überarbeiteten ESRS an und beschreibt die praktischen Auswirkungen für Unternehmen, die den VS nutzen möchten.
Ein flexibler Standard für unterschiedliche Anforderungen
Der Voluntary Standard setzt auf vereinfachte Anforderungen, verständliche Vorgaben und einen pragmatischen Zugang zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch seinen modularen Aufbau können Unternehmen den Umfang der Berichterstattung an ihre jeweilige Situation und ihren Nachhaltigkeitsreifegrad anpassen.
Der Standard umfasst zwei Module:
Basic Module
Das Basismodul bildet den Einstieg in die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung und beinhaltet grundlegende ESG-Angaben.
Comprehensive Module
Das optionale umfassende Modul ergänzt das Basismodul um weiterführende Informationen, die insbesondere für Investor:innen, Banken und Geschäftspartner:innen relevant sein können.
Unternehmen können entweder ausschließlich das Basic Module anwenden oder dieses mit dem Comprehensive Module kombinieren. Eine selektive Auswahl einzelner Anforderungen innerhalb der gewählten Module ist nicht vorgesehen. Für Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten gelten teilweise geringere Anforderungen.
Voluntary Standard und ESRS: Wo liegen die Unterschiede?
Der VS und die überarbeiteten ESRS verfolgen grundsätzlich das Ziel, nachvollziehbare und qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen. Der Voluntary Standard ist jedoch wesentlich kompakter aufgebaut und weist einen geringeren Detaillierungsgrad auf. Dennoch berücksichtigt er Themen aus allen ESG-Bereichen.
Ein wesentlicher Unterschied betrifft die Wesentlichkeitsanalyse: Im Rahmen des VS ist keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment, DMA) verpflichtend vorgesehen. Unternehmen können eine solche Analyse jedoch freiwillig durchführen und damit einen erweiterten „VS+“-Ansatz verfolgen.
Auch beim Umfang unterscheiden sich die beiden Ansätze deutlich: Der VS umfasst 20 Angabepunkte mit einer begrenzten Anzahl an Datenpunkten. Die überarbeiteten ESRS umfassen hingegen rund 300 Datenpunkte, die bei entsprechender Wesentlichkeit berichtet werden müssen.
Der Voluntary Standard als Value Chain Cap
Der VS erfüllt gleichzeitig eine weitere wichtige Funktion: Er bildet die Grundlage für den sogenannten Value Chain Cap der überarbeiteten CSRD. Dieser soll bestimmte Unternehmen innerhalb der Wertschöpfungskette vor unverhältnismäßig umfangreichen Informationsanforderungen durch CSRD-berichtspflichtige Unternehmen schützen.
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen, definiert der Value Chain Cap die maximalen Nachhaltigkeitsinformationen, die CSRD-berichtspflichtige Unternehmen für Zwecke ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung von Geschäftspartnern mit weniger als 1.000 Beschäftigten verlangen dürfen. Der zulässige Informationsumfang orientiert sich dabei an festgelegten Angaben des Voluntary Standard.
Der Value Chain Cap bezieht sich allerdings ausschließlich auf Informationsanforderungen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zusätzliche ESG-Informationen können für andere geschäftliche Zwecke weiterhin angefragt werden.
Worauf sollten Unternehmen bei der Umsetzung achten?
Ein sinnvoller Einstieg beginnt mit einer Standortbestimmung: Welche Nachhaltigkeitsinformationen sind bereits vorhanden? Wie belastbar sind die zugrunde liegenden Daten? Und welcher Berichtsansatz passt zum aktuellen Reifegrad und zu den Anforderungen des Unternehmens?
Auf dieser Grundlage lässt sich eine ESG-Roadmap entwickeln, die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht isoliert betrachtet, sondern mit den strategischen Zielen und bestehenden Unternehmensprozessen verbindet. Die Ausgangsseite hebt insbesondere einen langfristigen Blick sowie belastbare Prozesse für Erhebung, Monitoring und Dokumentation der Nachhaltigkeitsdaten hervor.
Auch die bestehenden Unterstützungsangebote und Materialien von EFRAG können bei der praktischen Umsetzung herangezogen werden.
Mehr als reine Berichterstattung
Der Voluntary Standard bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsleistung systematisch aufzubereiten und gegenüber relevanten Stakeholdern transparent darzustellen. Damit kann die freiwillige Berichterstattung über die reine Erfüllung von Informationsanforderungen hinausgehen und zu mehr Transparenz und Vertrauen beitragen. Die externe Prüfung der veröffentlichten Informationen kann deren Glaubwürdigkeit zusätzlich stärken.
Wie Forvis Mazars Sie unterstützen kann
Bei der Einführung einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen sich schnell praktische Fragen: Welcher Umfang ist für das Unternehmen sinnvoll? Welche ESG-Daten stehen bereits zur Verfügung? Wo bestehen Datenlücken? Und wie lassen sich belastbare Prozesse etablieren, ohne unnötige Komplexität aufzubauen?
Forvis Mazars in Austria unterstützt Unternehmen dabei, einen passenden Ansatz für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln und die notwendigen Strukturen und Prozesse aufzusetzen.
Von der ersten Standortbestimmung über die Strukturierung relevanter Nachhaltigkeitsinformationen bis zur Weiterentwicklung der ESG-Berichterstattung begleiten wir Sie auf dem Weg zu einer transparenten und zukunftsorientierten Nachhaltigkeitskommunikation.
