Best Practices im Gesellschaftsrecht: Statuten oder Aktionärsbindungsvertrag?

In unserem fünften Artikel zur bewährten Unternehmenspraxis befassen wir uns mit Lösungen für ein effektives Management der Beziehungen zwischen den Anteilseignern. Ein gut formulierter Aktionärsbindungsvertrag hilft, Blockaden zu vermeiden, Minderheiten zu schützen und die Unternehmensführung zu sichern – besonders in nicht börsenkotierten Gesellschaften. Wir zeigen typische Risiken und proaktive Lösungen für stabile Aktionärsverhältnisse auf.

Egal, ob Sie Geschäftsführer, Eigentümer oder Unternehmer sind, diese Nachrichten werden Ihnen helfen, informiert zu bleiben und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Aktionärsbindungsvertrag: Langfristige Stabilität durch das richtige Governance-Modell sichern

Insbesondere innerhalb einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die Gestaltung der Beziehungen zwischen den Aktionären/Gesellschaftern für die Stabilität und den Erfolg des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Obwohl in der Schweiz die Statuten einer AG/GmbH einen Grossteil der internen Organisation regeln, gibt es oft komplexe Situationen oder strategische Entscheidungen, die nicht vollständig in den Statuten vorgesehen werden können. Hier wird ein Aktionärsbindungsvertrag unerlässlich. Dieses Dokument ermöglicht es, klare Regeln festzulegen, potenzielle Konflikte zu antizipieren und langfristig eine harmonische Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Häufig vorkommende Situationen

Bei der Gründung eines Unternehmens sind die Aktionäre/Gesellschafter oft blind vor Aufregung über das neue Abenteuer, welches sie beginnen, und denken nicht an die möglichen Probleme, die später auftauchen könnten. Dasselbe kann manchmal im Laufe der Zeit eines Unternehmens geschehen, wobei Fragen im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen Aktionären/Gesellschaftern von den betrieblichen Herausforderungen überlagert werden. Dabei sind ein gutes Management und eine gute Prognose von entscheidender Bedeutung. In der Praxis stossen wir häufig auf problematische Situationen, die leicht hätten gelöst werden können, wenn rechtzeitig eine Aktionärsvereinbarung verabschiedet worden wäre. Hier einige Beispiele:

  • Zwei Freunde beschliessen, gemeinsam eine Gesellschaft zu gründen und teilen die Aktien zu gleichen Teilen untereinander auf. Alles läuft gut, bis einer der Aktionäre auf der Hauptversammlung systematisch gegen die Vorschläge seines Partners stimmt, was zu einer Blockadesituation führt und die Gesellschaft selbst gefährdet.
  • Drei Mitglieder einer Familie haben beschlossen, eine Gesellschaft zu gründen, um das Familienvermögen bestmöglich zu verwalten. Eines der Mitglieder beschliesst, seine Anteile an einen Dritten zu verkaufen. Die beiden anderen Anteilseigner hätten gerne die Möglichkeit gehabt, die Anteile zurückzukaufen, um zu verhindern, dass sich ein Dritter in die Familienangelegenheiten einmischt. Es wurde jedoch nichts vertraglich/statutarisch vereinbart und es kann nichts unternommen werden, um diesen Verkauf zu blockieren.
  • Vier Partner beschliessen, ein Start-up zu gründen, und möchten das Aktienkapital schnell für Investoren öffnen. Sie lassen diese einsteigen, ohne zuvor einen Aktionärsbindungsvertrag abgeschlossen zu haben und werden nach der Transaktion zu Minderheitsaktionären. Damit verlieren sie insbesondere ihr Recht, ein sie vertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat zu wählen, und haben keine Entscheidungsbefugnis mehr über die operative Führung des Unternehmens. Ein Aktionärsbindungsvertrag hätte ihnen bestimmte Rechte garantieren und Teil der Bedingungen für den Einstieg der neuen Investoren in das Unternehmen sein können.

Was sind unsere Empfehlungen?

Allzu oft warten die Gesellschafter oder Aktionäre bis zum Ausbruch eines Konflikts, um dann festzustellen, dass keine Regeln im Voraus vereinbart wurden. Unser Rat: Verfassen Sie einen Aktionärbindungsvertrag gleich zu Beginn der Zusammenarbeit oder solange ein Klima des Vertrauens noch erlaubt, potenziell heikle Situationen gelassen anzugehen.

Eine gut formulierte Aktionärsvereinbarung ermöglicht unter anderem:

  • die Gründer bei der Öffnung des Kapitals für Investoren zu schützen.
  • die Interessen von Minderheitsaktionären/-gesellschaftern schützen.
  • Sicherstellung einer kontrollierten Übertragung von Aktien im Falle des Verkaufs seiner Anteile durch einen Gesellschafter/Aktionär bzw. im Falle seines Todes oder seiner Geschäftsunfähigkeit. Dies kann beispielsweise durch die Einführung eines Kaufrechts (Recht auf Kauf bei Eintritt bestimmter Ereignisse), eines Vorkaufsrechts (Recht auf vorrangigen Kauf beim Verkauf der Aktien an einen Dritten), einer Squeeze-out-Klausel (Verpflichtung der Minderheitsaktionäre, ihre Anteile zu verkaufen) oder einer Joint-out-Klausel (Verpflichtung eines potenziellen Käufers, auch alle Anteile der Minderheitsaktionäre zu kaufen) geschehen.
  • die Rollen, Rechte und Pflichten aller Beteiligten klären.
  • vermeiden, dass es zu einer festgefahrenen Situation kommt.
  • eine massgeschneiderte Unternehmensführung gewährleisten, insbesondere in Bezug auf die Vertretung im Vorstand oder das Wettbewerbsverbot für Aktionäre.
  • zukünftigen Konflikten vorzubeugen und die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern zu sichern und gleichzeitig die interne Verwaltung der Gesellschaft zu optimieren.
  • vertrauliche Regeln ohne öffentliche Ausstellungen verabschieden (was bei den Statuten nicht der Fall ist, die meist auf den Websites der kantonalen Handelsregister veröffentlicht werden).

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir verstehen, dass jedes Unternehmen einzigartige Bedürfnisse in Bezug auf das Management von Aktionärsbeziehungen hat. Deshalb begleiten wir Sie bei jedem Schritt und orientieren uns an Ihren spezifischen Zielen.

  • Bei der Gründung einer Gesellschaft oder im Laufe ihres Bestehens analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihr Vorhaben, sprechen Fragen an, die in Zukunft Probleme bereiten könnten, und erörtern mögliche Lösungen, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Wir helfen Ihnen dabei, den Inhalt der Aktionärsvereinbarung zu verfassen und/oder auszuhandeln bzw. sie an betriebliche Veränderungen in Ihrem Unternehmen anzupassen.
  • Im Falle eines Konflikts zwischen Aktionären/Gesellschaftern helfen wir Ihnen, die bestehende Vereinbarung zu analysieren, zu prüfen, ob die vereinbarten Modalitäten eingehalten wurden, und die damit verbundenen Risiken zu bewerten.

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Beitrag von Nathalie Schmid-Bessard

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