Regulatorische Updates
Die CSRD wird für viele Unternehmen auf 2027 verschoben, neue EU-Vorgaben wie CBAM, EUDR und ESPR bleiben jedoch bestehen. In Österreich berichten viele Firmen freiwillig, international setzen zahlreiche Länder auf IFRS-Standards, während die Energiewende weltweit Fahrt aufnimmt.
EU-Ebene
- "Stop the clock" wurde beschlossen: Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts der CSRD für bisher noch nicht berichtspflichtige Unternehmen (Welle 2 und Welle 3) von Geschäftsjahr 2025 auf Geschäftsjahr 2027 ist fix.
- Für Unternehmen, die nach der bisherigen CSRD bereits seit dem 1.1.2024 berichtspflichtig wären (Welle 1), ändert sich vorerst nichts. Die Anhebung des Schwellenwerts, wie im Omnibus-Proposal vorgesehen, ist derzeit noch Verhandlungsgegenstand und noch nicht fix.
- Den Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs empfiehlt die EU-Kommission die freiwillige Berichterstattung nach dem schlank gehaltenen VSME-Standard.
- Ein Entwurf mit inhaltlichen Anpassungen in den Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) wurde Ende Juli veröffentlicht. Für mehr Infos siehe hier.
- Viele Regulierungen bleiben – Stand heute – dennoch bestehen:
- Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) greift bei EU-Importen klimaintensiver Produkte wie Eisen, Stahl oder Zement.
- Die Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt ab dem 30. Dezember 2025 und löst die EU-Holzhandelsverordnung ab. Sie betrifft die Rohstoffe Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja und Rinder sowie daraus hergestellte Erzeugnisse.
- Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich auf nahezu alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Der Start wurde mit dem im vergangenen Sommer verabschiedeten Vernichtungsverbot für Verbrauchertextilien gemacht. Im Laufe der nächsten Jahre folgen produktbezogene Vorgaben für eine Vielzahl an Produktgruppen mit dem Ziel, nachhaltige, kreislauforientierte und energieeffiziente Produkte zu fördern.
Situation in Österreich
- In Österreich wurde die CSRD bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt - die österreichischen Welle-1-Unternehmen waren daher für das Geschäftsjahr 2024 noch nicht berichtspflichtig, viele haben aber freiwillig dennoch bereits nach CSRD berichtet, weil sie in ihren Vorbereitungen schon weit vorangeschritten waren.
- Solange das NaBeG nicht verabschiedet wurde, gelten weiterhin die NaDiVeG-Bestimmungen (Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen).
- Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat im Frühling einen Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht und erwartet von Unternehmen im Finanzsektor, Nachhaltigkeitsrisiken in ihrem Portfolio angemessen zu analysieren und zu managen.
- Die Treibhausgas-Exposition österreichischer Fonds hat sich von 2018 bis 2023 deutlich reduziert. Die Veröffentlichung von Klimastrategien durch Banken und das Angebot grüner Kredit- sowie Investmentprodukte wird zunehmend zur Norm.
Globale Entwicklungen
- Die USA erleben auf nationaler Ebene aktuell eine Rücknahme vieler nachhaltigkeitsbezogener Regulierungen bzw. Regulierungsvorhaben. Auf der anderen Seite werden auf Ebene einzelner Bundesstaaten Berichtspflichten zu Klimarisiken und Treibhausgasemissionen für große Unternehmen eingeführt. In Kalifornien muss die erste Welle an Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2025 erstmals eine Treibhausgasbilanz veröffentlichen – weitere Informationen hier.
- In vielen Ländern wurden Nachhaltigkeits-Berichtspflichten verabschiedet, die im Laufe der nächsten Jahre schrittweise eingeführt werden sollen. Häufig basieren diese auf den IFRS-Nachhaltigkeitsberichtsstandards, fokussieren sich also auf die Themen Klimarisiken und Treibhausgasemissionen. Zu diesen Ländern zählen: Australien, Brasilien, Chile, China, Costa Rica, Indonesien, Kenia, Mexiko, Philippinen, Singapur, Taiwan, Türkei etc.
- Erneuerbare Energie wird mittlerweile auch aus rein wirtschaftlicher Perspektive immer attraktiver. Die Internationale Energieagentur erwartet, dass 2030 fast die Hälfte des globalen Strombedarfs aus erneuerbaren Energien abgedeckt wird – die Energiewende ist in vollem Gange. Laut Prognosen der Internationalen Energie-Agentur wird noch vor 2030 die Nachfragespitze über alle fossilen Energieträger hinweg erreicht.