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Energiekostenzuschuss 2

Die Bundesregierung hat die ersten Grundsätze für die Beantragung eines Energiekostenzuschusses 2 veröffentlicht.

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Newsletter März 2023

Unser monatliches Update rund um alle aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Steuer und Wirtschaft. So bleiben Sie und Ihr Unternehmen immer auf dem Laufenden.

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Sicherheitslücke iPhone. Empfehlungen für eine sichere Nutzung im beruflichen Umfeld

Im beruflichen Kontext spielt der Datenschutz und die Sicherheit bei der Verwendung des iPhones eine äußerst wichtige Rolle. Um diese Aspekte zu gewährleisten, wurden die folgenden Privacy- und Sicherheitseinstellungen am iPhone als Best Practice ausgewählt. Es wurde darauf geachtet, dass die Funktionen des Geräts nicht beeinträchtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Menüführung je nach iOS-Version variieren kann. Diese Einstellungen sind auf dem Stand von iOS 16.1.

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AFRAC 3 Update -Anteilsbasierte Vergütungen

Mit Mitteilung vom 21.03.2023 (https://www.afrac.at/wp-content/uploads/AFRAC-Stellungnahme-3_Maerz-2023.pdf) veröffentlichte AFRAC eine Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 3 zu anteilsbasierten Vergütungen. Diese ersetzt die letzte Änderung von Dezember 2015 und ist auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, anzuwenden, allerdings wird eine frühere Anwendung ausdrücklich nahegelegt.

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Investitionsfreibetrag Neu

Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform wurde als wirtschaftsfördernde Maßnahme ein Investitionsfreibetrag eingeführt. Dieser ist für nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter zusätzlich zur Abschreibung, als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindert, zusätzlich zur Abschreibung, die Steuerbasis.

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Außergewöhnliche Belastungen- Aufzahlungen für die Sonderklasse bei Krankenhausaufenthalten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen (mit Selbstbehalt) abgezogen werden.

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Zusammenarbeitsform von Ärztinnen und Ärzten- Kostengemeinschaften

Zusammenarbeit von freiberuflichen Ärztinnen und Ärzten im Rahmen einer Offenen Gesellschaft oder Gesellschaft nach bürgerlichem Recht

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Medical Newsletter März 2023

Unser Update rund um alle aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Steuer und Wirtschaft. So bleiben Sie und Ihr Unternehmen immer auf dem Laufenden.

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Mietpreisbremse lässt nicht-institutionelle Vermieter:innen auf verlorenem Posten zurück

Das Ergebnis nach langen Diskussionen: Die Regierung ist sich weiterhin uneinig, ob und in welcher Form die Mietpreisbremse umgesetzt wird. Ohne baldige Einigung steigen mit 1. April die Mietzinse von hunderttausenden Österreicher:innen um 8,6 Prozent. Eine Mietpreisbremse ohne Rücksicht auf Vermieter:innen würde allerdings dazu führen, dass Vermieten für nicht-institutionelle Vermieter:innen zunehmend zum Verlustgeschäft wird. Die daraus folgende Verknappung durch leerstehende Wohnungen würde die Preise weiter in die Höhe schnellen lassen. Eine Möglichkeit, dem entgegenzuwirken, ist unter anderem ein attraktiveres Besteuerungsmodell für Einkünfte aus Vermietungen.

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Zwölf Prozent Umsatzplus: Mazars Austria setzt Wachstumskurs fort

Challenger Nr. 1 unter den Wirtschafts- und Steuerberatern verbucht Mandatsgewinne in allen Bereichen und verstärkt sich um Top Expert:innen. Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mazars Austria schließt das Geschäftsjahr 2021/22 mit einem Umsatzplus von 12,2 Prozent ab und setzt damit seinen Erfolgskurs fort. Wachstumstreiber sind der Trend zu Outsourcing von Personalverrechnung, Reporting, Accounting sowie die Beratung und das Reporting im Bereich ESG für große Mittelstandsunternehmen. Die internationale Mazars-Gruppe, zu der Mazars Austria gehört, verzeichnet ein Rekordwachstum beim Umsatz von 16,4 Prozent.

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Weitere Begünstigungen beim Kauf von E- Fahrzeugen

Ab 2023 können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen beim Kauf bzw. bei der Nutzung von Elektro-Fahrzeugen von weiteren abgabenrechtlichen Begünstigungen profitieren. Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren oder Hybrid-Fahrzeugen fallen für die Privatnutzung von E-Autos, die Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, keine Lohnabgaben an (Sachbezugswert von 0 EUR). Auf solche Fahrzeuge wird auch keine Normverbrauchsabgabe (NoVA) erhoben und sie sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

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Einsicht in das wirtschaftliche Eigentümer:innen Registergesetz

Bis 2022 war die Einsicht in das Register für jeden möglich. Durch ein Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH) wurde diese Möglichkeit wieder aufgehoben.

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Steuerlichen Neuerungen 2023

2023 hat der Gesetzgeber neue Begünstigungen für Investitionen und Steuersenkungen vorgesehen. Wir geben Ihnen dazu einen Überblick.

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ImmoESt: Kaufpreisaufteilung bei der Herstellerbefreiung

Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen meist einem besonderen Steuersatz von 30 Prozent. Es gibt aber auch Steuerbefreiungen.

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Auswirkungen der Erhöhung der Zinssätze durch die EZB

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen für den Euroraum neuerlich um 0,5 %-Punkte erhöht, weshalb diese erstmals seit 2008 bei 3,0 % liegen.

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Vorsteuerabzug bei Kauf einer Wohnung

Beim Kauf einer Wohnung konnte Vorsteuer abgezogen werden, weil diese nicht direkt der Tochter der Käuferin überlassen wurde, sondern durch den Ehemann der Käuferin, der als Mieter fungierte.

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Mitarbeitendengewinnbeteiligung und Teuerungsprämie

Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers und die Teuerungsprämie können bis zu einem bestimmten Höchstausmaß steuerfrei ausbezahlt werden.

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Newsletter Februar 2023

Unser monatliches Update rund um alle aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Steuer und Wirtschaft. So bleiben Sie und Ihr Unternehmen immer auf dem Laufenden.

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North Macedonia

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Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Wenn Ihr Unternehmen noch nie Nachhaltigkeitserklärungen veröffentlicht hat, sie jedoch die Größengrenzen überschreiten, in dem Sie mehr als € 40 Mio Umsatz erwirtschaften und mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen, sind folgende Schritte in den nächsten 3 Jahren umzusetzen:

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European Sustainability Reporting Standards

Am 22. November 2022 übergab die EFRAG der Europäischen Kommission die ersten Entwürfe ("Set 1") der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) und legte damit den Grundstein für die standardisierte gemeinsame Sprache für nachhaltigkeitsbezogene Angelegenheiten in ganz Europa, wie sie in der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) gefordert wird.

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Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist nun in der gesamten EU in Kraft getreten, und die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Die mit Spannung erwartete Richtlinie verpflichtet eine Reihe von in der EU tätigen Unternehmen zur Offenlegung und Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG). Dies bedeutet, dass die Unternehmen darauf vorbereitet sein müssen, anspruchsvollere Transparenzverpflichtungen in Bezug auf ihr Engagement für Nachhaltigkeit zu erfüllen.

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Sustainability Now: News aus dem Nachhaltigkeitsbereich Februar 2023

Ein Update rund um die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit, damit Sie und Ihr Unternehmen nichts verpassen.

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Burkina Faso

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Bosnia and Herzegovina