Mitarbeiter:innenrabatte für ehemalige Arbeitnehmer:innen
Werden Arbeitnehmer:innen Mitarbeiter:innenrabatte gewährt, ist ein solcher geldwerter Vorteil lohnsteuerbefreit und führt zu keinem Sachbezug. Das gilt auch für Mitarbeiter:innenrabatte, die ehemaligen bzw. in Ruhestand getretenen Arbeitnehmer:innen gewährt werden.