Neue Registrierungsphase für NIS2 - 01. Oktober 2026
Die Zahl und die Raffinesse von Cyberangriffen wachsen, und die EU reagiert mit NIS 2. Die Richtlinie verschärft Sicherheitsanforderungen und Sanktionen und macht Cybersicherheit zur Pflicht.
Die NIS 2-Richtlinie gilt seit 16. Jänner 2023 und musste bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. In Österreich hat der Nationalrat im Dezember 2025 die Umsetzung mit dem NISG 2026 (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026) beschlossen. Das Gesetz tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft. Mit diesem Datum starten auch die Registrierungs- und Meldepflichten für betroffene Unternehmen.
Der Kreis der Verpflichteten wird deutlich erweitert: Betroffen sind in Österreich schätzungsweise rund 4.000 Unternehmen aus 18 kritischen und wichtigen Sektoren, von Energie, digitaler Infrastruktur und Transport bis hin zu Gesundheitswesen, Lebensmittelhandel und verarbeitender Industrie. Auch mittlere Unternehmen können darunterfallen, typischerweise ab 50 Mitarbeiter:innen oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme, abhängig von der sektoralen Einstufung. Zusätzlich können auch Unternehmen innerhalb kritischer Liefer- und Wertschöpfungsketten erfasst werden.
Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie als wesentliche oder wichtige Einrichtung im Sinne des NISG 2026 einzustufen sind. Die rechtzeitige Klärung der Betroffenheit ist die Grundlage für die fristgerechte Registrierung und die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Gefordert sind klare, überprüfbare Strukturen für Informationssicherheit. Dazu zählen ein risikobasiertes ISMS, funktionierende Meldewege bei Sicherheitsvorfällen mit Frühwarnung binnen 24 Stunden, Update binnen 72 Stunden und in der Regel ein Abschlussbericht innerhalb von 30 Tagen, sowie eine abgesicherte Lieferkette mit vertraglich geregelten Anforderungen an Dienstleister:innen. Darüber hinaus sind Maßnahmen in den Bereichen Cyber-Risikomanagement, Incident Management, Business Continuity Management sowie Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter:innen gefordert.
Leitungsorgane tragen Verantwortung und müssen geschult sein, Maßnahmen überwachen und im Ernstfall steuernd eingreifen. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Umsatzes, abhängig von der Einstufung der Einrichtung.
Für Unternehmen bedeutet das ein Fokus auf nachvollziehbare und etablierte Prozesse und Nachweise statt isolierter Einzelmaßnahmen. Wer früh beginnt, gewinnt Zeit, reduziert Kosten sowie Projektdruck und stärkt darüber hinaus das Vertrauen bei Klient:innen, Partner:innen und Behörden. Dokumentierte Zuständigkeiten, getestete Notfall- und Wiederanlaufpläne, auditfähige Anforderungen an die Lieferkette und ein informiertes, geschultes Management schaffen die Grundlage, bevor die Aufsicht prüft.
Wie Forvis Mazars Sie unterstützt:
Wir bringen Struktur ins Vorgehen und entwickeln eine praxisnahe Roadmap mit klaren Prioritäten, realistischem Zeitplan und transparentem Budget. Ziel ist Auditfähigkeit ohne unnötigen Mehraufwand. Gemeinsam verankern wir Prozesse und Dokumentation, schulen die Leitungsorgane und etablieren verlässliche Meldewege, damit Nachweise bestehen und Prüfungen sicher verlaufen.
Unser besonderer Mehrwert liegt in der Verbindung aus organisatorischer Beratung, technischer Umsetzung und juristischer Begleitung für die rechtssichere Ausgestaltung Ihrer Compliance-Strategie. Wir beraten nicht nur, sondern implementieren die geforderten NIS 2 Maßnahmen direkt in Ihrer IT‑Landschaft. Dazu zählen Zugangs‑ und Identitätskontrollen mit der Einrichtung von Multi‑Faktor‑Authentifizierung für kritische Systeme, die Überprüfung und Optimierung von Firewalls, die Trennung sensibler Bereiche durch Netzwerksegmentierung, die Härtung von Systemen sowie belastbare Sicherheitsstandards. Für Erkennung und Nachweis sorgen wir mit einer SIEM‑Anbindung, tragfähigem Log‑Management und klaren Playbooks für Meldungen und Berichte im 24‑72‑30‑Takt.
Weil Sicherheit nur so stark ist wie das Bewusstsein im Unternehmen, bieten wir zudem toolbasierte Web‑Lösungen für Awareness und Schulungen an. Dazu gehören strukturierte Online‑Trainings, Kampagnen und Wissenstests, die Mitarbeiter:innen nachhaltig sensibilisieren und Sicherheit im Alltag fördern.
Das Ergebnis: messbare Resilienz, weniger Risiko und mehr Planbarkeit. Wenn Sie bereit sind, den nächsten Schritt zu gehen, begleiten wir Sie vom ersten Gespräch bis zur auditfähigen Umsetzung – effizient, nachvollziehbar und auf Ihren Bedarf zugeschnitten.
Fazit
Mit dem Inkrafttreten des NISG 2026 am 1. Oktober 2026 werden die Anforderungen der NIS2-Richtlinie für tausende österreichische Unternehmen Realität. Die Registrierung betroffener Unternehmen ist dabei nur der erste Schritt.
Ein strukturierter und frühzeitiger Einstieg verhindert spätere Hektik, spart Ressourcen und macht Ihr Unternehmen widerstandsfähiger gegenüber Cyberangriffen und regulatorischen Prüfungen. Jetzt ist der richtige Moment, die Weichen zu stellen.
Unsere Services
| Unser multidisziplinäres Expert:innenteam unterstützt Unternehmen aller Branchen bei der Umsetzung der NIS 2-Richtlinie. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln und Sie genau dort abzuholen, wo Sie sich gerade befinden. |
#1 NIS 2 GAP-Analyse In enger Zusammenarbeit evaluieren wir gemeinsam den Umsetzungsgrad der Anforderungen von NIS2 in Ihrem Unternehmen und erstellen ein umfassendes Bild der aktuellen Situation. Sollten Abweichungen festgestellt werden, entwickeln wir eine Liste mit Empfehlungen inklusive Umsetzungsplanung |
#2 Fachlich-technische Begleitung bei der Umsetzung der NIS 2-Anforderungen Wir stehen Ihnen bei der Implementierung dieser Empfehlungen zur Seite.
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#3 Maßgeschneiderte Cyber Security-Schulungen mit flexibler Wissensüberprüfung Mit zunehmender Komplexität und Häufigkeit von Cyberangriffen ist es unerlässlich, dass alle Mitarbeiter:innen über grundlegende Kenntnisse und bewährte Verfahren im Umgang mit Cybersicherheitsrisiken verfügen. Durch kurze Schulungseinheiten können Mitarbeiter:innen kontinuierlich über neue Bedrohungen, Sicherheitsrichtlinien und Verfahren informiert werden, ohne dabei viel Zeit zu beanspruchen oder ihre Arbeits-abläufe zu stören.
Ihre Vorteile:
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