Unsere Lösungen im Bereich Nachhaltigkeit

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Wichtige Regulatorik auf einen Blick

Nachhaltigkeits-Berichtsgesetz

Österreich hat die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in nationales Recht umgesetzt. Unternehmen der 1. Welle müssen das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) erstmals für das Geschäftsjahr anwenden, dessen Bilanzstichtag nach Inkrafttreten liegt.

Unternehmen der 2. Welle, also nicht börsennotierte Unternehmen oder Gruppen mit > 1.000 Beschäftigten und > 450 Mio. EUR Umsatz, müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2027 eine Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS inkl. Taxonomieberichterstattung aufstellen.

Entgelt-transparenz

Durch die Entgelttransparenzrichtlinie, die bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, werden Arbeitgeber verpflichtet, ihre Vergütungs-strukturen transparenter zu gestalten und geschlechtsbedingte Unterschiede aktiv zu beseitigen. Für Unternehmen besteht neben der rechtlichen Pflicht die Chance, Vertrauen und die Attraktivität als Arbeitgeber:in zu fördern.

Große Unternehmen müssen den ersten Bericht bis 7. Juni 2027 veröffentlichen

Ökodesign-Verordnung

Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) gilt künftig für nahezu alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie führt neben dem Digitalen Produktpass (DPP) schrittweise Nachhaltigkeitsvorgaben für das Design und die Produktion von Produkten ein. Der Start in der Implementierung wurde mit Vernichtungsverboten für Verbraucherprodukte gemacht. Im Laufe der nächsten Jahre folgen produktbezogene Vorgaben für eine Vielzahl an Produktgruppen mit dem Ziel, nachhaltige, kreislauforientierte und energieeffiziente Produkte zu fördern.

Regelungen für Werbung mit Nachhaltigkeit

Die „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ ist ab 27. September 2026 anzuwenden und wird in Österreich Anpassungen des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb erfordern. Es geht insbesondere darum, Greenwashing zu vermeiden und frühzeitige Obsoleszenz zu verhindern.

In der Kommunikation mit Konsument:innen ist daher u.a. bei den folgenden Punkten Vorsicht geboten: Umweltaussagen, soziale Merkmale, Aussagen zu Zirkularität, Aussagen zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit.

Reporting 
& Kommunikation

Wesentlichkeit, Strategie & Transformation

Klima 
& Datenmanagement

Sustainable Finance

Nachhaltige Lieferkette 
& Dialog

ESG-ReportingCSRD-konforme Wesentlichkeitsanalyse & RisikobewertungKlimarisikoanalyse, Klimastrategie & 
-bilanzierung
ESG-RatingsCompliance, Human Rights & Environmental Due Diligence (CSDDD, EUDR, CBAM)
ESRS-LückenanalyseNachhaltigkeitsstrategie & GovernanceESG-DatenmanagementKapitalmarkt-BeratungLieferantenmanagement & Lieferantendialog
Kommunikation & Greenwashing-PräventionStakeholder EngagementBiodiversitätEU-TaxonomieKreislaufwirtschaft 
(ESPR, Produktpass, Datenmanagement)

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