Unsere Lösungen im Bereich Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit bedeutet Zukunft gestalten – verantwortungsbewusst, strategisch und mit Blick fürs Wesentliche.

Nachhaltigkeit ist im Unternehmenskontext längst ein entscheidender Faktor für den Zugang zu Kapital, das Risikomanagement und die strategische Positionierung. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ESG in der Unternehmensführung zu verankern, Chancen zu nutzen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Dabei arbeiten wir bei Bedarf interdisziplinär und länderübergreifend, um Lösungen zu entwickeln, die zu Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Branche und Ihren Zielvorstellungen passen.

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg, Ihr Unternehmen resilient und zukunftsfit aufzustellen. Dabei achten wir auf die richtige Balance zwischen strategischem Weitblick und pragmatischen, praxisnahen Ansätzen.

Forvis Mazars im DACH-Raum

Ihr erfahrener Partner im Bereich Nachhaltigkeit

  • 20Jahre Nachhaltigkeitsberatung
  • 100Nachhaltigkeitsexpert:innen
  • 30Abgeschlossene CSRD-Vorbereitungsprojekte

Wichtige Regulatorik auf einen Blick

Nachhaltigkeits Berichtsgesetz

Österreich hat die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in nationales Recht umgesetzt. Unternehmen der 1. Welle müssen das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) erstmals für das Geschäftsjahr anwenden, dessen Bilanzstichtag nach Inkrafttreten liegt.

Unternehmen der 2. Welle, also nicht börsennotierte Unternehmen oder Gruppen mit > 1.000 Beschäftigten und > 450 Mio. EUR Umsatz, müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2027 eine Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS inkl. Taxonomieberichterstattung aufstellen.

Entgelttransparenz

Durch die Entgelttransparenzrichtlinie, die bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, werden Arbeitgeber verpflichtet, ihre Vergütungs-strukturen transparenter zu gestalten und geschlechtsbedingte Unterschiede aktiv zu beseitigen. Für Unternehmen besteht neben der rechtlichen Pflicht die Chance, Vertrauen und die Attraktivität als Arbeitgeber:in zu fördern.

Große Unternehmen müssen den ersten Bericht bis 7. Juni 2027 veröffentlichen

Ökodesign Verordnung

Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) gilt künftig für nahezu alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie führt neben dem Digitalen Produktpass (DPP) schrittweise Nachhaltigkeitsvorgaben für das Design und die Produktion von Produkten ein. Der Start in der Implementierung wurde mit Vernichtungsverboten für Verbraucherprodukte gemacht. Im Laufe der nächsten Jahre folgen produktbezogene Vorgaben für eine Vielzahl an Produktgruppen mit dem Ziel, nachhaltige, kreislauforientierte und energieeffiziente Produkte zu fördern.

Regelungen für Werbung mit Nachhaltigkeit

Die „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ ist ab 27. September 2026 anzuwenden und wird in Österreich Anpassungen des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb erfordern. Es geht insbesondere darum, Greenwashing zu vermeiden und frühzeitige Obsoleszenz zu verhindern.

In der Kommunikation mit Konsument:innen ist daher u.a. bei den folgenden Punkten Vorsicht geboten: Umweltaussagen, soziale Merkmale, Aussagen zu Zirkularität, Aussagen zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!