
Recht der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft
Wie die Privatwirtschaft steht auch die öffentliche Hand bei ihrer wirtschaftlichen Betätigung vor vielfältigen Herausforderungen. Regulierung, Umstrukturierung, Privatisierung sowie immer komplexer werdende Verwaltungsverfahren sind nur einige der Themen, die von den Verantwortlichen in immer kürzeren Zeiträumen zu bewältigen sind.
Unser Ansatz
Unsere Expert*innen sind langjährige Partner der öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen. Wir sind mit den speziellen Fragestellungen der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft vertraut und zeichnen uns durch langjährige Erfahrung und große Expertise im öffentlichen Sektor aus. Schnittstellenübergreifend arbeiten unsere Rechtsanwält*innen auch mit unseren Spezialist*innen aus der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zusammen, um Kompetenzen zu bündeln und Ihnen als Mandant*innen bestmögliche Lösungen anzubieten.
Unsere Services
Im Bereich Recht der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft bieten wir Ihnen unter anderem folgende Beratungsleistungen an:
Organisationsberatung
- Beratung bei Rekommunalisierungs- oder Ausschreibungsvorhaben,
- Vergleich alternativer Organisationsformen,
- Übernahme von Personal, Beistellungen,
- Gründung und Fusion von Zweckverbänden,
- Klärschlammentsorgung
Beratung bei Konzessionsverträgen
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Beratung von Verfahren zur Vergabe von Konzessionen im Trinkwasser- und Abwasserbereich,
- Konzessionsabgaben, Folgekosten, Endschaftsregelungen
Wasserkartellverfahren
- Begleitung von Wasserkartellverfahren
Arbeitsrecht (besondere Branchenexpertise)
- Anstellungsverträge von Führungskräften in der Wasser-, Abwasser u. Abfallwirtschaft,
- Begleitung von Tarifabschlüssen,
- Altersversorgungssysteme
Inhouse-Gestaltungen und Vergaberecht (besondere Branchenexpertise)
- Gestaltung von Inhouse-Lösungen für ausschreibungsfreie Beauftragungen im Rahmen von Rekommunalisierungs- oder Neuorganisationsvorhaben sowie im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Kooperationen und Zusammenschlüssen,
- Prüfung der Auftraggebereigenschaft und der anzuwendenden Vergabevorschriften
Entgelte und Gebühren / Öffentliches Preisrecht
- Rechtliche Beratung zu Entgelt- und Gebührenkalkulationen nach den Anforderungen der Kommunalabgabengesetze, des Leistungsbestimmungsrechts nach § 315 BGB und dem öffentlichen Preisrecht,
- Beratung zu Entgeltstrukturen, Erarbeitung und Prüfung von Preisgleitklauseln
Vertragsgestaltung und Verhandlung
- Gestaltung von Veräußerungs- und Erwerbsverträgen sowie von Ver-/Entsorgungs-, Betriebsführungs- und Konzessions- und ähnlichen Verträgen sowie Verhandlung bis zur Unterschriftsreife