Internationale Steuerberatung
Mit dem Grenzübertritt stellen sich vielerlei komplexe steuerliche Fragen, z. B. der Besteuerung im Ausland, der Abschlussbesteuerung im Inland (sog. Entstrickung), der Vermeidung von Doppelbesteuerung oder der Einhaltung von Melde- und Compliance-Vorschriften. In sämtlichen Bereichen des Internationalen Steuerrechts sowie des Europäischen Steuerrechts stehen Ihnen unsere Experten zur Seite, damit Sie mögliche Fallstricke im Ausland vermeiden können.
Der rechtliche Rahmen im Bereich des internationalen Steuerrechts (IStR) verschärft sich durch nationale oder supranationale (OECD, EU) Maßnahmen zunehmend. Dies birgt steuerliche Risiken im Hinblick auf betriebswirtschaftlich notwendige Auslandsinvestitionen. Zugleich stehen die Staaten aber auch im Steuerwettbewerb zueinander, wie sich in der Absenkung internationaler Unternehmenssteuersätze insbesondere in Osteuropa zeigt. Auch in der Einführung präferentieller Steuersysteme wie die sogenannten Lizenzboxen für Unternehmen oder jüngst die Pauschalsteuer in Italien für zuziehende Privatpersonen spiegeln dies wider. Während die unionsrechtlichen Grundfreiheiten innerhalb des europäischen Binnenmarkts grenzüberschreitendes Tätigwerden schützen, geht die Inanspruchnahme steuerlicher Begünstigungen im Ausland mitunter mit dem Risiko einer rückzahlungspflichtigen verbotenen Beihilfe (Art. 107 AEUV) einher.
Wir bieten Ihnen umfassende praktische und wissenschaftliche Expertise auf allen Gebieten des Internationalen Steuerrechts und des Europäischen Steuerrechts. Unser Team aus erfahrenen, international tätigen Steuerberatern und Rechtsanwälten sorgt dafür, dass Sie Ihre Unternehmensziele rechtssicher und steuereffizient verwirklichen können.
Leistungen
Unsere Leistungen umfassen eine ganzheitliche und auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Beratung auf dem Gebiet des Internationalen und Europäischen Steuerrechts.
Dazu gehören insbesondere:
- Steueroptimierte Strukturierung Ihrer Auslandsinvestition im Hinblick auf das deutsche Recht (insbesondere die Inanspruchnahme der Freistellungsmethode unter Berücksichtigung der diversen Umschalt- und Rückfallklauseln) sowie in Zusammenarbeit mit den internationalen Standorten der Forvis Mazars Gruppe im Hinblick auf das ausländische Recht,
- Beratung im Hinblick auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung,
- Umstrukturierungen internationaler Unternehmen und Unternehmensgruppen,
- Auslandsinvestitionen über Betriebsstätten und Personengesellschaften,
- Einhaltung von Compliance-Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen,
- Errichtung internationaler Holdingstrukturen,
- Beratung im Zusammenhang mit Rechtsänderungen infolge der Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD), vor allem bei der Hinzurechnungsbesteuerung und hybriden Gestaltungen,
- Wegzug natürlicher Personen und Vermeidung steuerlicher Risiken bei Entstrickungsszenarien,
- Beratung und Strukturierung im Hinblick auf die Entlastung von deutschen Quellensteuern,
- Immobilieninvestitionen in Deutschland,
- Abwehrberatung im Rahmen von Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren zu sämtlichen Fragestellungen des Internationalen Steuerrechts und Europäischen Steuerrechts,
- Prozessvertretung vor den deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (BFH) bei Streitigkeiten im Bereich des Internationalen Steuerrechts,
- Prozessvertretung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bei Streitigkeiten im Bereich des Europäischen Steuerrechts wie beispielsweise Grundfreiheiten, Behilfe- oder Sekundärrecht,
- Beratung im Zusammenhang mit politischen Entwicklungen im Bereich des Internationalen Steuerrechts und des Europäischen Steuerrechts,
- Beratung für andere Steuerberater im Bereich des Internationalen und Europäischen Steuerrechts.