COVID-19: Kommunalrecht
In Zeiten großer Einschränkungen bzgl. der Möglichkeit von Zusammenkünften von Personen stellt sich auch für Kommunen und ihre Gremien die Frage, wie im Bedarfsfall eilbedürftige Beschlüsse gefasst und Gremiensitzungen gesetzeskonform durchgeführt werden können. Diese Frage stellt sich insbesondere für Maßnahmen, die nicht unter die laufende Verwaltung fallen und die einer besonders zeitintensiven Befassung der Gemeinderäte und ihrer Mitglieder bedürfen.
Daher haben einzelne Innenministerien der Länder sowie Städte- und Gemeindebünde Runderlasse und -schreiben an die Kommunen gerichtet, um diesen Hinweise im Hinblick auf die Erhaltung der Funktionsfähigkeit – unter Einhaltung der kommunalrechtlichen Vorgaben – zu geben.
Aus diesem Anlass möchten wir unseren Mandanten einen Überblick über wichtige Aussagen der vorhandenen Erlasse bzw. Rundschreiben geben, die sich mit den Auswirkungen auf die kommunalrechtlichen Handlungsmöglichkeiten befassen:
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