Post-Implementation-Review (PIR) von kürzlich veröffentlichten IFRS Accounting Standards

PIR von IFRS 9: Beratungen zu PIR, Phase 2 – Wertminderung

Grafik: PIR von IFRS 9: Beratungen zu PIR, Phase 2 – Wertminderung

Im Februar begann das IASB mit der Erörterung der Rückmeldungen der Stakeholder auf sein Auskunftsersuchen im Rahmen der Überprüfung von IFRS 9 Finanzinstrumente, Phase 2 – Wertminderung (siehe IFRS Newsletter 2/2023). Die ersten beiden behandelten Themen betrafen die Erfassung von erwarteten Kreditverlusten (ECL) und die Bestimmung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos.

Erfassung von erwarteten Kreditverlusten (ECL)

Insgesamt waren die Rückmeldungen hinsichtlich des Vorgehens zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten positiv. Bei zwei Arten von Finanzinstrumenten wurde das IASB jedoch aufgefordert, die Erfassung von erwarteten Kreditverlusten zu vereinfachen. Diese betreffen:

  • konzerninterne Kredite und Garantien und
  • ausfallgefährdete finanzielle Vermögenswerte.

Stakeholder sind der Ansicht, dass das Risiko von Kreditverlusten bei konzerninternen Krediten und Garantien, z. B. aufgrund finanzieller Unterstützung durch das Mutterunternehmen, gering ist. Die Kosten zur Bestimmung eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos und der Bemessung der erwarteten Kreditverluste seien daher nicht gerechtfertigt. Als Lösungsvorschlag wurde die Anwendung einer vereinfachten Vorgehensweise, die bereits zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und Leasingforderungen vorgesehen ist, vorgeschlagen.

Bei ausfallgefährdeten finanziellen Vermögenswerten bestehen Unterschiede in der Praxis bei der Erfassung eines Rückgangs des Kreditrisikos seit erstmaligem Ansatz. Einige Unternehmen passen den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts an, während andere eine Wertberichtigung vornehmen. Das IASB hat vorläufig beschlossen, keine weiteren Standardsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, da es der Ansicht ist, dass die aufgeworfenen Fragen innerhalb der bestehenden Leitlinien gelöst werden können.

Der Mitarbeiterstab des IASB plant, zusätzlich die Meinung des IFRS IC hierzu einzuholen (Papier hier verfügbar), um die gemeldeten Anwendungsschwierigkeiten zu analysieren, insbesondere zum Thema der konzerninternen Kredite und Garantien.

Bestimmung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos

Die Stakeholder hatten das IASB auf folgende zwei Problembereiche aufmerksam gemacht:

  • Unterschiede bei der Bestimmung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos in der Praxis sowie
  • begrenzte Verwendung der kollektiven Beurteilung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos.

IFRS 9 schreibt keine Methoden zur Bestimmung des signifikativen Anstiegs des Kreditrisikos vor, sodass die Unternehmen auf Grundlage der Merkmale der Finanzinstrumente, der Industriezweige und der Praktiken des Kreditrisikomanagements eigenständige Methoden bestimmen, die jedoch zur Diversität in der Praxis führen und somit eine Vergleichbarkeit einschränken. Vor diesem Hintergrund wurde die Erarbeitung weiterer Anwendungsleitlinien und illustrierender Beispiele gefordert.

Um den Anforderungen der Stakeholder nachzukommen, plant das IASB in einer zukünftigen Sitzung die Prüfung potenzieller Verbesserungsmöglichkeiten bei den Angaben zur Ermittlung eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos. Weitere Standardsetzungsmaßnahmen sind in diesem Bereich nicht vorgesehen.

In den kommenden Sitzungen des IASB werden Rückmeldungen zu weiteren Vorschriften zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste, wie nachträgliche Anpassungen (post-model adjustments), sowie zu den Wechselwirkungen mit anderen Standards und zu den Angaben im Anhang des Abschlusses erörtert.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2-2024. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.