Sparpaket 2027/28: Was jetzt auf die Personalverrechnung zurollt

In einer Pressekonferenz haben die Parteivorsitzenden der drei Regierungsparteien gemeinsam mit dem Finanzminister die geplanten Eckpunkte zum Doppelbudget 2027/2028 vorgestellt. Ergänzend dazu wurden weitere Maßnahmen über andere Informationskanäle angekündigt. Die für die Personalverrechnung interessanten Änderungen betreffen insbesondere folgende Themenbereiche:

In einer Pressekonferenz haben die Parteivorsitzenden der drei Regierungsparteien gemeinsam mit dem Finanzminister die geplanten Eckpunkte zum Doppelbudget 2027/2028 vorgestellt. Ergänzend dazu wurden weitere Maßnahmen über andere Informationskanäle angekündigt. Die für die Personalverrechnung interessanten Änderungen betreffen insbesondere folgende Themenbereiche:

 

  • Abschaffung der Sachbezugsbefreiung für Firmen-Elektrokraftfahrzeuge: Zum Einstieg soll im Jahr 2027 ein niedriger (noch nicht näher bezifferter) Sachbezugswert anwendbar sein, ab 2028 soll der Sachbezugswert für E-Kfz 0,75 % der Anschaffungskosten betragen. Die Ankündigung dieser Maßnahme ist ein besonderer „Aufreger“, weil sie völlig überraschend kommt und vielseits als massiver Vertrauensbruch empfunden wird: Erst wurde jahrelang der Umstieg auf E-Mobilität politisch forciert, Firmen und Arbeitnehmer:innen wurden gezielt in die Anschaffung bzw. Nutzung von Elektroautos „getrieben“ – nun sollen die Spielregeln plötzlich geändert und die Sachbezugsbefreiung abgeschafft werden.
  • Abschaffung der Abgabenfreiheit für Telearbeitspauschalen: Diese geplante Streichung befindet sich noch in politischer Diskussion.
  • Änderungen beim Familienbonus Plus: Hier könnte es zu kleineren Anpassungen kommen, beispielsweise zu einer Kürzung bei Kindern ab vier Jahren, wenn nur ein Elternteil arbeitet (Alleinerziehende aber ausgenommen). Details bleiben noch abzuwarten.
  • Wegfall altersbedingter Abgabenbefreiungen: Es wird über die Streichung der folgenden altersbedingten Befreiungen verhandelt (voraussichtlich mit Wirkung ab 2028): Arbeitslosenversicherungsbeitrag und IESG-Zuschlag (Befreiung bisher ab 63 oder ab Erfüllung der Voraussetzungen für bestimmte Pensionsarten), DB, DZ und Unfallversicherungsbeitrag (Befreiung bisher ab 60). Diese Maßnahmen sind aber noch nicht fix.
  • Senkung des Dienstgeberbeitrags zum FLAF (DB): Der DB soll ab 2028 von 3,7 % auf 2,7 % gesenkt werden. Allerdings möchte man diese Entlastung zumindest teilweise dadurch gegenfinanzieren, dass – wie im vorigen Punkt angeführt – die DB-Befreiung für über 60-Jährige abgeschafft wird.
  • Außertourliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage: Angedacht wird eine Erhöhung im doppelten Ausmaß. Ob und wann (eventuell schon 2027) dies tatsächlich kommen wird, ist noch ungewiss.
  • Wegfall der Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei Niedrigentgelt: Die entgeltabhängige Staffelung für die Reduktion der arbeitnehmerseitigen Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Niedrigentgeltbezieher:innen (auf 2 %, 1 % bzw. 0 %) soll ab 2027 entfallen und ein einheitlicher Beitragssatz von 2,95 % gelten. Für bestehende Dienstverhältnisse soll es aber eine mehrjährige Übergangsphase geben. Näheres bleibt noch abzuwarten.
  • Wiedereinführung einer Auflösungsabgabe: Es wird kolportiert, dass die per Ende 2019 abgeschaffte Auflösungsabgabe in modifizierter Weise wieder eingeführt werden soll. Höhe, Ausnahmen und Zeitpunkt des Inkrafttretens sind aber noch offen.
  • Sperrfrist für Arbeitslosengeld bei einvernehmlicher Auflösung: Geplant ist eine vierwöchige Sperrfrist für das Arbeitslosengeld auch im Falle von einvernehmlichen Auflösungen. Dies ist aber im Detail ebenfalls noch nicht fixiert.
  • Verlängerung des Einfrierens von Valorisierungen bei Familienleistungen: Die Aussetzung der Valorisierung für Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld etc. soll bis 2028 verlängert werden.

 

Beachte: Es handelt sich bislang lediglich um politische Ankündigungen, viele Details sind noch offen (insbesondere auch die jeweiligen Zeitpunkte des Inkrafttretens). Konkrete Gesetzesentwürfe gibt es bisher noch nicht – diese werden voraussichtlich erst in der zweiten Juni-Woche (nach der Budgetrede des Finanzministers am 10.06.2026) zur Begutachtung freigegeben werden.