Aviso: Gesetzliche Entgelttransparenz-Novelle steht vor der Tür
Gesetzliche Entgelttransparenz-Novelle
Mit Spannung warten HR-Abteilungen, Arbeitsrechtler:innen und Lohnexpert:innen derzeit auf die Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs einer Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz. Mit der in Vorbereitung befindlichen Gesetzesänderung sollen die EU-rechtlichen Vorgaben der Entgelttransparenzrichtlinie bis 7. Juni 2026 in nationales Recht „gegossen“ werden. Das Ziel der Entgelttransparenz besteht darin, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu verringern und die Durchsetzung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ zu stärken.
Kernpunkte der bevorstehenden GlBG-Novelle werden voraussichtlich umfassende Transparenzpflichten für Arbeitgeber:innen sein. Dazu zählen insbesondere
- Informationsrechte der Arbeitnehmer:innen über individuelle und durchschnittliche Entgeltniveaus, verpflichtende Angaben zu Einstiegsbezügen bereits im Bewerbungsprozess sowie
- Berichtspflichten jener Unternehmen, in denen mindestens 100 Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind.
Ergänzend sind Maßnahmen zur Bewertung und Vergleichbarkeit von Tätigkeiten geplant, um strukturelle Entgeltunterschiede sichtbar zu machen.