Voraussichtliche Lohnpfändungswerte für 2026

Vor kurzem erfolgte die politische Einigung, dass die Pensionen für 2026 – abgesehen von betraglichen Deckelungen für bestimmte höhere Pensionen – grundsätzlich um 2,7 % erhöht werden (Anpassungsfaktor 1,027). Demnach steigt die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen) mit Wirkung ab 01.01.2026 von € 1.273,99 auf € 1.308,39.

Da sich das Existenzminimum von der Mindestpension ableitet, gelten ab 01.01.2026 voraussichtlich die nachfolgenden Lohnpfändungswerte:

Existenzminimum 2026 (voraussichtlich)monatlichwöchentlichtäglich
allgemeiner Grundbetrag€ 1.308,00€ 305,00€ 43,00
erhöhter allgemeiner Grundbetrag€ 1.526,00€ 356,00€ 50,00
Unterhaltsgrundbetrag€ 261,00€ 61,00€ 8,00
Höchstberechnungsgrundlage€ 5.220,00€ 1.220,00€ 174,00

Absolutes Geldexistenzminimum 

  • bei normaler Pfändung 
  • bei Unterhaltspfändung

 

  • € 654,00
  • € 490,50

 

  • € 152,50 
  • € 114,38

 

  • € 21,50 
  • € 16,13

Die offizielle Bestätigung dieser Werte durch das Justizministerium wird noch einige Wochen dauern. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre entsprechen die voraussichtlichen Werte im Regelfall auch den endgültigen Werten.