Neue Weiterbildungsbeihilfe & geänd. Karenz 2026
Ab 01.01.2026 ersetzt die Weiterbildungsbeihilfe das bisherige Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld. Sie sichert den Lebensunterhalt während Bildungskarenz/-teilzeit, ist einkommensabhängig, AMS-ermessensbasiert und wird erst mit AMS-Zuerkennung wirksam; Arbeitgeber:innen beteiligen sich bei hohem Einkommen.