Die EU-Verpackungsverordnung gilt ab 12. August. Sind Sie vorbereitet?
EU-Verpackungsverordnung
Ob Industrie, Handel, Konsumgüter, Logistik oder Healthcare: Verpackungen stehen künftig stärker im regulatorischen Fokus. Die Verpackungsverordnung ist Teil der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie und hat Auswirkungen auf einige Geschäftsprozesse – von Design und Materialwahl über Kennzeichnung bis hin zu Rücknahme‑ und Recyclingpflichten.
Ziel der Regulierung ist, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recyclingfähigkeit zu verbessern und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern. Bis 2040 sollen die Verpackungsabfälle in der EU pro Mitgliedsstaat um 15 % sinken.
Die PPWR (Regulation 2025/40) ist eine Verordnung und gilt somit direkt – ohne Umsetzung in nationales Recht. Allerdings ist anzumerken, dass noch einige Anpassungen im Abfallwirtschaftsgesetz notwendig sind, um Konsistenz mit den Anforderungen der PPWR sicherzustellen. Der österreichische Gesetzgeber ist in der Erlassung erforderlicher Durchführungsbestimmungen noch säumig, weswegen derzeit noch Unklarheiten in manchen Belangen bestehen. Das in Österreich zuständige BMLUK hat allerdings ein Merkblatt zur Anwendung der PPWR veröffentlicht.
Was ist der Anwendungsbereich der Verpackungsverordnung?
Die PPWR gilt für alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden - unabhängig davon, ob sie leer oder befüllt sind, welches Material verwendet wurde und ob sie innerhalb der Union hergestellt oder aus Drittländern importiert wurden. Der Verpackungsbegriff ist weit gefasst:
Eine Verpackung ist demnach jeder Gegenstand – egal aus welchem Material – der dazu dient, Produkte aufzunehmen, zu schützen, zu handhaben, zu liefern oder zu präsentieren. Er wird von Wirtschaftsakteur:innen genutzt, um Produkte an andere Wirtschaftsakteur:innen oder an Endverbraucher:innen weiterzugeben.
Welche Pflichten kommen ab dem 12. August?
Verpackungen, die bereits vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, sind von den Pflichten ausgenommen.
Pflichten für Erzeuger:innen:
Generelle Konformitätspflicht
Erzeuger:innen dürfen ab dem 12. August nur Verpackungen in Verkehr bringen, die den geltenden Anforderungen der PPWR entsprechen. Diese Anforderungen werden in den kommenden Jahren sukzessive ausgeweitet. Enthalten sind beispielsweise Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe.
Identifikations- und Kennzeichnungspflichten
Der:Die Erzeuger:innen muss die Verpackungen mit einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder einer anderen Möglichkeit zur Identifikation ausstatten. Falls das auf der Verpackung selbst nicht möglich ist, muss die Identifikationsnummer dem verpackten Produkt beizulegen. Der:Die Erzeuger:innen muss außerdem seinen Namen, Postanschrift sowie ggf. elektronische Kommunikationsmittel an der Verpackung angeben (auch per aufgeklebtem QR-Code möglich).
Pflichten für Importeure:
Konformität bei Inverkehrbringen
Importeur:innen dürfen ab dem 12. August 2026 nur Verpackungen in Verkehr bringen, die den geltenden Anforderungen der PPWR entsprechen. Zu diesem Zweck müssen die Importeur:innen eine Kopie der EU-Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation zur Vorlage für die Marktüberwachungsbehörden von dem:der Erzeuger:in einfordern und 5 (bei Einwegverpackungen) oder 10 Jahre (bei Mehrwegverpackungen) aufbewahren.
Kennzeichnungspflicht
Auch Importeur:innen müssen Name, Postanschrift und ggf. elektronische Kommunikationsmittel an der Verpackung angeben oder der Verpackung beilegen.
Pflichten für Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterial
Lieferant:innen müssen dem:der Erzeuger:in alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die dieser benötigt, um die Konformität der Verpackung und der Verpackungsmaterialien mit dieser Verordnung nachzuweisen (inkl. technische Dokumentation, aber nicht die Namen/Kontaktdaten der eigenen Zulieferer:innen.
Pflichten für Vertreiber:innen
Vertreiber:innen müssen die Anforderungen der PPWR mit gebührender Sorgfalt berücksichtigen. Sie sollten sich also vergewissern, dass Erzeuger:innen und Importeur:innen ihren Pflichten nachgekommen sind.
Fazit: Was bedeutet die PPWR für Unternehmen?
- Neue rechtliche Anforderungen, die frühzeitig bewertet werden müssen.
- Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, auch über Unternehmens‑ und Ländergrenzen hinweg.
- Auswirkungen auf operative und strategische Entscheidungen