DAC6 erfolgreich managen
Rückwirkende Meldepflicht erhöht Zeitdruck
Zusätzliche Brisanz erhält DAC6 dadurch, dass Steuerpflichtige und Intermediäre nicht nur künftige, sondern gegebenenfalls auch bereits abgeschlossene Transaktionen melden müssen. Für die Fälle, mit deren Gestaltungsumsetzung zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 1. Juli 2020 begonnen wurde, ist die Mitteilung bis zum 31. August 2020 einzureichen. Wir empfehlen, bereits jetzt entsprechende Maßnahmen zu initiieren.