Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Unser Beratungsspektrum
Für eine optimale Nachfolgegestaltung müssen Fragen aus Erbrecht, Steuerrecht sowie Bewertungsrecht übergreifend beantwortet werden. Eine umfassende und rechtzeitige Planung spielt dabei eine erhebliche Rolle und trägt wesentlich zu der Machbarkeit des Generationswechsels bei. Je früher die Planung einsetzt, umso flexibler sind die Möglichkeiten der Gestaltung.
Neben der rechtlichen Beratung stehen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Finanzierungsfragen, die Bedürfnisse und Interessen des Vermögensübergebers und seiner Familie sowie die Erwartungen von Management, Mitarbeiter*innen, Geschäftspartner*innen, Kreditwirtschaft und Investor*innen im Fokus unserer Betrachtung. Auf diese Weise kann die Unternehmensnachfolge als eine der wichtigsten Entscheidungen für das Lebenswerk einer jeden Unternehmerin und eines jeden Unternehmers angemessen vollzogen werden.
Um bei diesen komplexen Gestaltungsfragen gute Ergebnisse zu erzielen, bestehen unsere Teams nach Bedarf aus Steuerexpert*innen, fachkundigen Wirtschaftsjurist*innen und zertifizierten Bewerter*innen. So erhalten Sie maßgeschneiderte, steueroptimierte Lösungskonzepte. Unsere Spezialist*innen haben zahlreiche erfolgreiche Unternehmens- und Vermögensnachfolgen beraten und deren Umsetzung begleitet. Sie sind mit dieser besonders sensiblen Situation vertraut und vermitteln ihre vielfältigen Erfahrungen mit dem gebotenen Fingerspitzengefühl.
Rechtsberatung
Aus rechtlicher Sicht sind folgende Bereiche zu bedenken: die Bereiche Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Ehe- und Güterstandsrecht, Minderjährigenrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und das Thema Asset Protection.
Steuerberatung
Natürlich spielt die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei jeder Nachfolgeplanung bereits im Vorfeld eine wichtige Rolle. Nach erfolgter Übertragung unterstützen wir Sie auch dabei, die entsprechenden Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen abzugeben.
Nicht zu vernachlässigen ist darüber hinaus die ertragsteuerliche Komponente. Diese muss bei jeder guten Nachfolgeberatung eine wichtige Rolle spielen. Es gilt daher, steuerliche Konstrukte wie Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen zu erkennen und darauf zu achten, dass die jeweiligen Wirtschaftsgüter ihre Betriebsvermögenseigenschaft auch bei der Übertragung auf die nächste Generation nicht verlieren.
Auch im Rahmen der Erbauseinandersetzung kann es zu einer Aufdeckung von stillen Reserven kommen, wenn die Wirtschaftsgüter unter den Erben nicht entsprechend der Erbquoten verteilt werden.
Bei der Übertragung von Immobilien spielt die Grunderwerbsteuer eine Rolle, die wir für Sie im Auge haben.
Bewertung
Für die steuerliche Belastung ist in aller Regel die Bewertung der Vermögenswerte von erheblicher Bedeutung. Damit ist die Bewertung ein wichtiger Gestaltungsfaktor.
Bewertung von Immobilien
Unsere Bewertungsexpert*innen nehmen die Bewertung von Immobilien in Ihrem Portfolio nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes genauso vor wie die Ermittlung der Verkehrswerte auf der Basis von Gutachten.
Bewertung von Unternehmen
Nach dem Bewertungsgesetz werden Unternehmen mit einem festen Kapitalisierungsfaktor bewertet, der beim 13,75fachen des durchschnittlichen Jahresertrages liegt.
Da diese Werte nicht dem tatsächlich erzielbaren Wert am Markt entsprechen, steht es jeder*jedem Steuerpflichtigen frei, eine andere anerkannte Unternehmensbewertung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang arbeiten wir eng mit unseren Expert*innen des Corporate Finance & Consulting zusammen.