IASB finalisiert Änderungen an IFRS 17

Am 9. Dezember 2021 hat das IASB eine eng gefasste Änderung der Übergangsvorschriften in IFRS 17 – Versicherungsverträge veröffentlicht.

Die beschlossene Änderung bezieht sich auf die Darstellung von Vergleichsinformationen bei erstmaliger Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Finanzinstrumente.

IFRS 17 und IFRS 9 haben unterschiedliche Übergangsvorschriften. Für einige Versicherer können diese Unterschiede bei der erstmaligen Anwendung von beiden Standards zu vorübergehenden Inkongruenzen bei der Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen in den Vergleichsinformationen führen.

Die Änderung wird den Unternehmen helfen, diese temporären Rechnungslegungsinkongruenzen zu vermeiden und somit den Nutzen der Vergleichsinformationen für Investoren zu verbessern. Dies geschieht, indem den Unternehmen ein Wahlrecht für die Darstellung von Vergleichsinformationen über finanzielle Vermögenswerte eingeräumt wird.

IFRS 17, einschließlich dieser Änderung, ist für jährliche Berichtszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

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